Ob als Antwort auf den drohenden Fahrermangel oder als Mittel zur Steigerung der Effizienz – autonomes Fahren hat das Potenzial, Lösungen für einige der größten Herausforderungen in der sich schnell entwickelnden Transportwirtschaft zu bieten. Mehr noch: Es verspricht, die Zukunft der Logistik grundlegend zu verändern. 

Da sich der Transportsektor auf diesen bedeutenden Umbruch einstellt, stellen sich mehrere Fragen. Was bedeutet das autonome Fahren als Konzept? Wie funktionieren automatisierte Fahrsysteme? Und wann werden selbstfahrende Schwerlastfahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen?  

Auf dieser Seite werden die verschiedenen Facetten des autonomen Fahrens beleuchtet. Dazu gehören aktuelle Entwicklungen und die verschiedenen Automatisierungsgrade. Außerdem wird untersucht, wie die Technologie, die selbstfahrende Lkw antreibt, funktioniert. 

Was bedeutet autonomes Fahren?

Autonomes Fahren bezieht sich auf selbstfahrende Fahrzeuge oder Transportsysteme, die selbstständig beschleunigen, bremsen und navigieren können. Während selbstfahrende Systeme in der Produktion eingesetzt werden, geht es im Zusammenhang mit Transport auf der Straße um automatisierte Fracht, bei der kein Lkw-Fahrer hinter dem Lenkrad sitzt.

Ein Beispiel dafür sind autonome Hub-to-Hub-Verbindungen. Mit dem Ziel, den Einsatz autonomer Lkw in der Logistikpraxis beschleunigt zu realisieren, haben die TRATON-Marken Scania, MAN und Navistar im März 2024 mit dem US-amerikanischen Unternehmen Plus eine Entwicklungspartnerschaft zum autonomen Fahren geschlossen. Die Zusammenarbeit soll die Entwicklung von fahrerlosen Transporten zwischen Logistikhubs weiter voran treiben. Fahrerloses Fahren zwischen Logistikhubs hat das Potenzial, die Wirtschaftlichkeit der Kunden zu erhöhen, die Emissionen zu senken, die Verkehrssicherheit zu verbessern und gleichzeitig dem weltweit wachsenden Fahrermangel entgegenzuwirken. Positive praktische Erfahrungen beim autonomen Hub-to-Hub-Verkehr gibt es beispielsweise beim Projekt von Scania mit dem Lieferkettenexperten HAVI. Seit 2022 pendelt hier ein autonomer Lkw autonom auf der rund 300 Kilometer langen Strecke zwischen den schwedischen Scania-Werken in Södertälje und Jönköping. Darüber hinaus wird die autonome Technologie auch auf privaten Gewerbeflächen wie Häfen und Bergwerken eingesetzt.

Die Automatisierung bietet das Potenzial, die Effizienz zu steigern und die Betriebskosten zu senken, während gleichzeitig die Sicherheit erhöht wird.

Selbstfahrende Lkw: die Logistik von morgen

MAN Hamburg Truck Pilot
Zukunft des Güterverkehrs: MAN und HHLA leisten mit dem autonomen Hamburg TruckPilot Pionierarbeit für die Logistik 4.0.

Der Straßenverkehr ist das Rückgrat des globalen Handels. Die Transportbranche setzt zunehmend auf autonome Lkw, um das steigende Frachtaufkommen zu organisieren. Angesichts der wachsenden Frachtnachfrage bieten autonome Lkw eine skalierbare Lösung für die effiziente Bewältigung großer Gütermengen.

Ein weiterer Faktor, der berücksichtigt werden muss, ist der Mangel an qualifizierten Lkw-Fahrern. Schätzungen zufolge werden bis 2027 allein in Deutschland rund 185.000 Lkw-Fahrer fehlen. Durch den Einsatz autonomer Technologien und die Verringerung der Abhängigkeit von menschlichen Fahrern können die Unternehmen diesen Mangel abmildern.

Die Ablösung von Lkw mit Verbrennungsmotor durch selbstfahrende Modelle mit E-Antrieb wird die Logistiklandschaft neu definieren. Denn autonome Fahrzeuge versprechen pünktliche und sichere Lieferungen und mehr Schutz im Straßenverkehr. Dies wird den Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil in Bezug auf Kosteneffizienz, Zuverlässigkeit und Reaktionsfähigkeit auf die Marktanforderungen verschaffen, da sie ihre Lieferkettenabläufe optimieren und die Kundenbedürfnisse effizienter erfüllen können.

Mit der Weiterentwicklung der automatisierten Technologien wird erwartet, dass autonome Lkw neue Geschäftsmodelle in der Lkw-Branche unterstützen und finanzielle Wachstumschancen bieten werden. Neue Einnahmequellen werden durch das Konzept Transport-as-a-Service (TaaS) möglich. Darüber hinaus werden Unternehmen in der Lage sein, automatisierte Fahrzeuge für Ridesharing, Shuttle-Dienste und innovative Mobilitätslösungen anzubieten. In der Logistikbranche werden autonome Lkw die Effizienz optimieren und die Betriebskosten senken, insbesondere bei Langstrecken-Lkw-Transporten von Hub zu Hub.

Die durch den autonomen Lkw-Verkehr generierten Daten liefern in Zukunft wertvolle Erkenntnisse über Verkehrsmuster und Nutzerverhalten. Infolgedessen werden sie für kommerzielle Lkw-Hersteller zu einem Vermögenswert für die Monetarisierung werden.  

Von Null bis Fünf: die Stufen des autonomen Fahrens

Im Jahr 2014 veröffentlichte die SAE (Society of Automotive Engineers) International die Norm J3016, um die verschiedenen Entwicklungsstufen der Automatisierung zu definieren, die von Stufe 0 (keine Automatisierung) bis zu Stufe 5 (vollständige Fahrzeugautonomie) reichen.

    • Hinweise zum Datenschutz

      Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für TRATON ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die beim Besuch unserer Website erhoben werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ihren Sitz hat.


      1. Erhebung von anonymen Nutzungsdaten
      Wenn Sie unsere Websites besuchen, speichern unsere Webserver standardmäßig die IP-Adresse und die Domain, von der aus der Zugriff erfolgt, Datum und Uhrzeit des Besuchs, die Website, die Sie bei uns besuchen, sowie technische Informationen zum Besuch (http-Methode, http-Version, http-Statuscode, Länge der übertragenen Daten, benutzter Browser).


      2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
      Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus z. B. im Rahmen einer Registrierung, einer Umfrage, eines Preisausschreibens oder zur Durchführung eines Vertrages zur Verfügung stellen.


      3. Zweckbindung der Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
      Ihre personenbezogenen Daten werden nur zu dem Zweck verwendet, für den Sie uns diese Daten überlassen haben. Es werden darüber hinaus auch keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Eine Übermittlung an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit und auf den Schutz überlassener personenbezogener Daten verpflichtet.


      4. Recht auf Widerruf
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      6. Sicherheit
      Ihre Daten werden von TRATON durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt, um zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu vermeiden. Unsere Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. die Datenverschlüsselung, werden entsprechend der technologischen Entwicklung regelmäßig verbessert.


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      9. Vorbehalt
      Um der stetigen Entwicklung des Internets gerecht zu werden, kann TRATON diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben anpassen.


      10. Social Plug-ins
      In einigen Bereichen unserer Website werden sog. Social Plug-ins sozialer Netzwerke verwendet, wie Facebook, Instagram, YouTube, Twitter und Pinterest. Die Plug-ins sind an dem Logo des jeweiligen sozialen Netzwerks erkennbar.

      Sobald Sie eine Website mit aktiviertem Social Plug-in besuchen, baut Ihr Browser über das Social Plug-in eine direkte Verbindung zu den Servern des jeweiligen sozialen Netzwerks auf und übermittelt Daten über Ihren Besuch an das soziale Netzwerk. Auch wenn Sie kein Mitglied eines der sozialen Netzwerke sind, besteht die Möglichkeit, dass diese über das Social Plug-in Daten wie Ihre IP-Adresse erfahren und ggf. speichern.

      Die Social Plug-ins auf unserer Website sind daher standardmäßig deaktiviert. Zur Nutzung der Social Plug-ins müssen Sie diese mit einem Klick auf den entsprechenden Button aktivieren. Solange das Social Plug-in nicht aktiviert ist, werden keine Daten an das soziale Netzwerk übermittelt. Nach Aktivierung stellt das Social Plug-in eine Verbindung mit den Servern zum sozialen Netzwerk her und bleibt so lange aktiv, bis Sie es wieder deaktivieren oder Ihre Cookies löschen (vgl. dazu unter „Cookies“). Durch die Aktivierung wird eine direkte Verbindung mit dem Server des jeweiligen sozialen Netzwerks aufgebaut. Der Inhalt des Social Plug-ins wird vom sozialen Netzwerk direkt an Ihren Browser übermittelt, der diesen in die besuchte Webseite einbindet. Daher haben wir keinen Einfluss auf den Umfang der durch das Social Plug-in erhobenen Daten.

      Weitere Informationen über den Zweck und den Umfang der Datenerhebung sowie die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch die jeweiligen sozialen Netzwerke, Ihre diesbezüglichen Rechte sowie Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz der sozialen Netzwerke.

      Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der auf unserer Seite eingebundenen Social Media Plug-ins.


      Twitter
      Twitter ist ein Microblogging-Dienst des amerikanischen Unternehmens Twitter, Inc. (795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107). Durch den Twitter-Button wird von Ihrem Browser ebenfalls eine direkte Verbindung mit den Servern von Twitter aufgebaut und der Button von dort geladen. Dabei wird die Information an Twitter übermittelt, dass die entsprechende Internetseite aufgerufen wurde. Auch wenn Sie nicht eingeloggt sind, kann Twitter so gegebenenfalls Nutzungsdaten erheben und auch speichern. Wenn Sie die Twitter-Buttons anklicken und über das sich öffnende Twitter-Fenster Informationen „twittern“, übermitteln Sie die getwitterten Informationen an Twitter. Diese Informationen werden dann in Ihrem Twitter-Nutzerprofil veröffentlicht. Weitere Informationen zur Datenerhebung, Auswertung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Twitter sowie Ihren darauf bezogenen Rechten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter, die unter http://twitter.com/privacy abrufbar ist.


      YouTube
      Für die Einbettung und Streaming von Videos nutzen wir auf unserer Website den Anbieter YouTube. YouTube Videos auf dieser Website sind im erweiterten Datenschutzmodus eingebunden. YouTube wird betrieben von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Das Laden der Inhalte über YouTube findet nur dann statt, wenn Sie beim ersten Besuch unserer Website oder explizit vor dem Starten des Videos Ihre Einwilligung erteilt haben. Wenn Sie auf unserer Website eine Seite aufrufen, auf der ein Video über ein YouTube Plugin eingebettet ist, stellt Ihr Browser eine Verbindung zu den Servern von YouTube her. Dadurch wird an YouTube die Information übermittelt, welche Seiten Sie besucht haben. Ggf. werden auch weitere Informationen an YouTube übermittelt, teilweise können diese Daten auch in die USA oder andere Drittländer übermittelt werden. Wenn Sie das Video starten, könnte dies weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen. Darauf haben wir keinen Einfluss. Sollten Sie bei Ihrem Besuch unserer Website bei YouTube eingeloggt sein, ordnet YouTube diese Information zudem direkt Ihrem persönlichen Benutzerkonto zu. Interaktionen mit dem Plugin, beispielsweise das Anklicken des Start-Buttons, werden ebenfalls Ihrem YouTube-Konto zugeordnet. Um diese Zuordnung zu verhindern, müssen Sie sich vor der Nutzung unserer Website aus Ihrem YouTube-Konto abmelden. Hinweise zum Datenschutz und weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch YouTube finden Sie unter https://policies.google.com/privacy. Informationen zu den Cookies von YouTube finden Sie hier https://policies.google.com/technologies/cookies und weitergehende Informationen zu Cookies auf unserer Website hier https://traton.com/de/cookies.html.


      Podcast – BEBE Medien GmbH
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      • IP-Adresse des anfragenden Rechners
      • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
      • Name und URL der abgerufenen Datei
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      11. Verantwortlicher und Ansprechpartner


      TRATON SE
      Hanauer Str. 26
      80992 München


      Zur Kontaktaufnahme mit dem Datenschutz-Team oder zur Ausübung von Betroffenenrechten nutzen Sie bitte das Kontaktformular.


    • 1. Allgemeine Informationen

      a) Einleitung
      Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Gesellschaften der TRATON GROUP (nachfolgend „TRATON“) ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ihren Sitz hat. Ergänzend haben sich die TRATON Gesellschaften durch eine verbindliche Konzernrichtlinie zu einem umfassenden und einheitlichen Schutz personenbezogener Daten verpflichtet. Hierdurch wird innerhalb der TRATON GROUP weltweit ein Schutzniveau sichergestellt, dass demjenigen in Deutschland und der Europäischen Union vergleichbar ist. Ferner sind unsere Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten verpflichtet.


      b) Verantwortlicher und Ansprechpartner
      Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die TRATON Gesellschaft, die Ihre Daten im Rahmen eines bestehenden oder sich anbahnenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Bei datenschutzbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten/Datenschutzkoordinator bei der TRATON Gesellschaft, mit der ein Vertragsverhältnis besteht bzw. sich anbahnt. Die konzernführende Obergesellschaft der TRATON GROUP ist die TRATON SE (TRATON SE, Hanauer Str. 26, 80992 München). Zur Kontaktaufnahme mit dem Datenschutz-Team oder zur Ausübung von Betroffenenrechten nutzen Sie bitte das Kontaktformular.


      2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

      a) Zweckbindung und Rechtsgrundlage
      TRATON verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um das mit Ihnen bestehende oder sich anbahnende Vertragsverhältnis durchzuführen und zu verwalten. In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen verschiedener Verarbeitungstätigkeiten zu unterschiedlichen Zwecken verarbeitet.


      b) Datenquellen
      Ihre personenbezogenen Daten werden in der Regel direkt bei Ihnen im Rahmen des bestehenden bzw. sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erhoben.


      c) Verpflichtung zur Datenbereitstellung
      Die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten müssen Sie dem Verantwortlichen bereitstellen. Ohne diese Bereitstellung kann TRATON den gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen und das Vertragsverhältnis nicht eingehen.


      d) Zweckbestimmung der Verarbeitungstätigkeiten
      Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die Zweckbestimmungen unserer Verarbeitungstätigkeiten:


      Ausschreibung von Dienstleistungen und Material
      Anfragen versenden, Ausstehende Angebote einfordern, Kaufmännische Prüfung und Vollständigkeitsprüfung der Angebote, Verhandlungen führen.


      Bestellabwicklung (Material, Dienstleistungen)
      Bestellung im System schreiben, aufgeben, versenden und verfolgen.


      Lieferantenbetreuung
      Kommunikation bzgl. der Produkte oder Dienstleistungen, Beantwortung von Anfragen bzw. Anforderungen, Engpass- und Risikomanagement.


      Beschaffungscontrolling und Dienstleistersteuerung
      Zahlen zu Lieferanten.


      Erfüllung gesetzlicher Pflichten
      Einhaltung von Aufbewahrungspflichten, Sicherstellung von Compliance-Anforderungen durch Prüfhandlungen (z. B. Sanktionslistenprüfung, Geldwäsche, Hinweise auf Rechtsverstöße, Betrieb eines internen Kontrollsystems (IKS) und anderer Monitoring-Systeme zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsprozesse


      Die verarbeiteten Daten sind unter folgenden Datenkategorien einzuordnen:

      • Berufliche Kontakt- und (Arbeits-)Organisationsdaten
      • IT-Nutzungsdaten
      • Daten zu persönlichen/beruflichen Verhältnissen & Merkmalen
      • Bonitäts- und Bankdaten
      • Vertragsdaten

      Die oben genannten Verarbeitungstätigkeiten sind durch nachfolgende Rechtsgrundlagen legitimiert:

      • Einwilligung zu einem oder zu mehreren bestimmten Zwecken (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
      • Erfüllung des Vertrags oder Vertragsanbahnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
      • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
      • Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO
        • Bestehen einer maßgeblichen und angemessenen Beziehung zwischen Verantwortlichem und Betroffenen
        • Verhinderung von Betrug
        • Direktwerbung
        • Übermittlung von Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe für interne Verwaltungszwecke (einschließlich Kunden und Beschäftigtendaten)

      3. Weitergabe personenbezogener Daten

      Ihre personenbezogenen Daten können in bestimmten Fällen auch an andere Stellen weitergegeben werden: Wenn die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zur Durchführung oder Anbahnung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten auch an von uns beauftragte Dienstleister im Rahmen von Auftragsverarbeitungen weiter. Die Weitergabe Ihrer Stamm- und Kontaktdaten erfolgt zur Sicherstellung eines aktuellen Datenbestandes und zur Bonitätsprüfung. Auf diesen Datenbestand können auch andere der TRATON GROUP nahestehende Unternehmen zugreifen. Wenn wir zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zur Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften verpflichtet sind, z. B. Übermittlung an Finanzbehörden, Gerichte, Wirtschaftsprüfer, erfüllen wir diese Pflicht.


      4. Datenspeicherung und -löschung

      Grundsätzlich löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Ihre personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder noch gesetzliche Verjährungsfristen laufen. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) oder in der Abgabenordnung (AO) geregelt sind. Darüber hinaus erfolgt eine Speicherung, sofern weitere gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten bestehen.


      5. Ihre Rechte

      Neben dem Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten und Berichtigung Ihrer Daten haben Sie, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, auch das Recht auf Löschung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung bzw. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Ferner steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung erheben und verarbeiten, haben Sie zudem das Recht, die von Ihnen erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ihr Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung unberührt. Soweit notwendig, müssen wir Ihre Identität verifizieren, bevor wir Ihre Anträge bearbeiten können. Sollten trotz unserer Bemühungen um Datenrichtigkeit und Aktualität falsche Informationen gespeichert sein, werden wir diese nach entsprechendem Hinweis berichtigen. Bei Beschwerden besteht die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.


      6. Automatisierte Entscheidungsfindung

      Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 Abs.1,4 DS-GVO.


      7. Sicherheit

      Ihre Daten werden von TRATON durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt, um zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu verhindern.


      Unsere Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. die Datenverschlüsselung, werden entsprechend der technologischen Entwicklung regelmäßig verbessert.

    • Um das Risiko erheblicher finanzieller Verluste aufgrund von Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und Schadenersatzverpflichtungen oder strafrechtlicher Verfolgung gegenüber der TRATON GROUP oder Mitarbeitern zu vermeiden, ist es entscheidend, potenzielle Regelverstöße möglichst frühzeitig zu erkennen. Hinweise auf potenzielle Regelverstöße können innerhalb der TRATON GROUP über verschiedene Kanäle abgegeben werden.

      Wenn Sie einen Hinweis abgeben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten bei der Annahme, Prüfung und Untersuchung des Hinweises gemäß dieser Datenschutzhinweise.

      Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiter des GRC Aufklärungs-Office (GOI) der TRATON SE entgegengenommen, geprüft und dann gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Untersuchungseinheiten der betroffenen Gesellschaft aufgeklärt. Hinweise werden stets vertraulich behandelt.

      Bei wissentlichem Einstellen falscher Hinweise mit dem Ziel, eine Person zu diskreditieren (Denunziation), kann die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden.

      Bitte lesen Sie sich die Datenschutzhinweise aufmerksam durch, bevor Sie einen Hinweis abgeben, und entscheiden Sie sich, ob Sie Ihren Hinweis anonym abgeben möchten oder nicht.


      1. Allgemeine Hinweise

      Datenschutz
      Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die TRATON SE ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen.


      Verantwortliche Stelle und Ansprechpartner
      Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Annahme, Prüfung und Untersuchung des Hinweises ist die:

      TRATON SE
      Hanauer Str. 26
      80992 München,

      die im Rahmen der Aufklärung von Regelverstößen in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Konzerngesellschaften des Volkswagen Konzerns im Sinne von Art. 26 DS-GVO steht.


      Zur Kontaktaufnahme mit dem Datenschutz-Team oder zur Ausübung von Betroffenenrechten nutzen Sie bitte das Kontaktformular.


      2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

      Zweck
      Die TRATON SE verarbeitet Ihre Daten zu folgenden Zwecken:
      Prüfung und Bearbeitung Ihres Hinweises und der damit erforderlichenfalls einhergehenden Ermittlungen gegen die beschuldigte(n) Person(en), gegebenenfalls der Kommunikation mit Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit Ihrem Hinweis, der Kommunikation mit beauftragten internationalen Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder sonstigen ermittelnden Personen sowie anderen Gesellschaften der TRATON GROUP und mit ihr verbundenen Konzernunternehmen.


      Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten
      Sie können Hinweise auch ohne Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten abgeben (anonymer Hinweis). Sie sind daher nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.


      Datenkategorien
      Wenn Sie einen Hinweis abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:

      • Ihren Namen bzw. private Kontakt- und Identifikationsdaten, sofern Sie Ihre Identität offenlegen (nicht anonymer Hinweis),
      • Ihre beruflichen Kontakt- und (Arbeits-)Organisationsdaten, sofern Sie diese bereitstellen (nicht anonymer Hinweis) und
      • gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrem Hinweis nennen.

      Rechtsgrundlagen
      Den einzelnen Verarbeitungen Ihrer personenbezogenen Daten liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde:

      • Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei einem nicht anonymen Hinweis: Einwilligung in die Verarbeitung zu den vorgenannten Zwecken durch die Übermittlung Ihrer Daten (konkludente Einwilligung) (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO).
      • Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen: Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO). Es ist ein berechtigtes Interesse der TRATON SE, Gesetzesverstöße und schwere Pflichtverletzungen von Beschäftigten konzernweit, wirksam und mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit aufzudecken, zu bearbeiten, abzustellen und zu sanktionieren und damit verbundene Schäden und Haftungsrisiken für die TRATON GROUP (§§ 30, 130 OWiG) abzuwenden. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex verlangt in Punkt 4.1.3. die Einrichtung eines Hinweisgebersystems, um Beschäftigten und Dritten auf geeignete Weise die Möglichkeit einzuräumen, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
      • Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten bei nicht anonymer Meldung an andere Empfänger: Verarbeitung ist aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO).

      3. Weitergabe personenbezogener Daten

      Ihre personenbezogenen Daten können in bestimmten Fällen auch an andere Stellen weitergegeben werden: Im Rahmen der Bearbeitung von Hinweisen oder im Rahmen einer internen Untersuchung kann es in begründeten Einzelfällen notwendig sein, Hinweise an weitere Mitarbeiter der TRATON SE oder Mitarbeiter einer anderen, mit der TRATON SE verbundenen Konzerngesellschaft weiterzugeben, z. B. wenn sich die Hinweise auf Vorgänge in Tochtergesellschaften der TRATON SE beziehen. Bei Erforderlichkeit für die Aufklärung kann eine Übermittlung an Tochtergesellschaften der TRATON GROUP in einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, auf Basis geeigneter datenschutzrechtlicher Garantien zum Schutz von Betroffenen (z. B. EU-Standarddatenschutzklauseln oder Ausnahmetatbestände gemäß Art. 49 der DS-GVO), erfolgen. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.

      Bei entsprechender gesetzlicher Verpflichtung oder im Falle eines berechtigten Interesses der TRATON SE oder eines Dritten an der Hinweisaufklärung kommen als weitere denkmögliche Empfängerkategorien Strafverfolgungsbehörden, Kartellbehörden, sonstige Verwaltungsbehörden, Gerichte sowie von der TRATON SE oder einer anderen, mit der TRATON SE verbundenen Konzerngesellschaft beauftragte internationale Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften infrage.

      In bestimmten Fällen besteht für die TRATON SE die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die beschuldigte Person von den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu informieren. Dies ist dann gesetzlich geboten, wenn objektiv feststeht, dass die Informationserteilung an den Beschuldigten die konkrete Hinweisaufklärung nicht mehr beinträchtigen kann. Wenn Sie uns Ihren Namen oder andere personenbezogene Daten mitgeteilt haben (nicht anonymer Hinweis), wird Ihre Identität als Hinweisgeber/in – soweit rechtlich möglich – nicht offengelegt und es wird zusätzlich sichergestellt, dass dabei auch keine Rückschlüsse auf die Identität von Ihnen als Hinweisgeber/in möglich werden.


      4. Datenspeicherung und -löschung

      Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung erfordert sowie darüber hinaus, soweit landesspezifische gesetzliche, vertragliche oder satzungsgemäße Aufbewahrungsfristen bestehen.

      Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden die Daten entsprechend den landesspezifischen gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder anonymisiert. Bei einer Anonymisierung wird der Bezug zu Ihrer Identität als Hinweisgeber endgültig und irreversibel entfernt.


      5. Ihre Rechte

      Neben dem Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten und Berichtigung Ihrer Daten haben Sie, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, auch das Recht auf Löschung sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Ferner steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung erheben und verarbeiten, haben Sie zudem das Recht, die von Ihnen erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihres Namens sowie dessen Verarbeitung aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage (z. B. aufgrund Gesetz oder berechtigter Interessen) nicht berührt. Wenn wir Ihre Daten bereits an Behörden oder Gerichte weitergegeben haben, müssen Sie sich an diese Stellen wenden, um Ihre Rechte geltend zu machen. Soweit notwendig, müssen wir Ihre Identität verifizieren, bevor wir Ihre Anträge bearbeiten können.

      Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen als betroffener Person ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Ihrer Wahl zu. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer in Deutschland sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:

      https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

      Um Ihre Einwilligung (bei einem nicht anonymen Hinweis) zu widerrufen oder Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten auszuüben, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit unter „Verantwortliche Stelle und Ansprechpartner“.

      Hinweis zum Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 DS-GVO

      Sie haben jederzeit das Recht, aus persönlichen Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, die zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist. Für einen Widerspruch und dessen Begründung nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit unter „Verantwortliche Stelle und Ansprechpartner“.

      Wir werden anhand der von Ihnen angegebenen Gründe prüfen, ob wir aufgrund Ihres Widerspruchs zur Löschung Ihrer Daten verpflichtet sind. Wir weisen darauf hin, dass trotz Ihres Widerspruchs eine weitere Verarbeitung Ihrer Daten durch uns erforderlich sein kann, wenn zwingende schutzwürdige Gründe Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wir Rechtsansprüche geltend machen, ausüben oder verteidigen müssen. Über das Ergebnis unserer Prüfung werden wir Sie unterrichten.


      Allgemeine Fragen zum Thema Hinweisgeber:

      Für allgemeine Fragen zum Thema Hinweisgeber kontaktieren Sie bitte das TRATON SE Aufklärungs-Office unter investigation-office@traton.com oder TRATON SE, Hanauer Str. 26, 80992 München.

    • 1. Allgemeine Informationen

      a) Hinweise zum Datenschutz
      Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die TRATON SE ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die beim Besuch unserer Website erhoben werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ihren Sitz hat. Ergänzend haben sich Unternehmen der TRATON Gruppe durch eine verbindliche Konzernrichtlinie zu einem umfassenden und einheitlichen Schutz personenbezogener Daten verpflichtet. Hierdurch wird innerhalb der TRATON Gruppe weltweit ein Schutzniveau sichergestellt, das demjenigen in Deutschland und der Europäischen Union vergleichbar ist.


      b) Verantwortliche Stelle und Ansprechpartner
      Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts für Ihre Daten ist das Unternehmen der TRATON Gruppe, welches die Stelle, auf die sie sich bewerben, ausgeschrieben hat. Bei allgemeinen Fragen und Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner Personal, der in der Stellenanzeige auf die Sie sich bewerben, angegeben ist. Alternativ können Sie sich an das Datenschutz-Team wenden, das Ihre Anfrage an die Verantwortlichen vor Ort weitergeben wird. Zur Kontaktaufnahme mit dem Datenschutz-Team oder zur Ausübung von Betroffenenrechten nutzen Sie bitte das Kontaktformular.


      2. Informationen zu TRATON-Stellenanzeigen

      a) Das TRATON-Karriereportal
      Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir, welche ggf. personenbezogenen Daten wir erheben, verarbeiten und nutzen, wenn Sie unser TRATON-Karriereportal (https://traton.com/de/karriere/offene-stellen.html) besuchen.


      „Personenbezogene Daten“ sind dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.


      Zweck des TRATON-Karriereportals ist es, Ihnen Informationen zu vakanten Stellen in der TRATON SE und TRATON AB zur Verfügung zu stellen.


      b) Erfassung allgemeiner Informationen
      Wenn Sie auf das TRATON-Karriereportal zugreifen, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen beinhalten z.B. die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet Service Providers und ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Zudem werden diese Daten ebenso beim Zugriff auf jede andere Webseite im Internet generiert. Es handelt sich hierbei also nicht um eine spezifische Funktion des TRATON-Karriereportals. Informationen dieser Art werden ausschließlich anonymisiert erhoben und von uns statistisch ausgewertet. Je besser wir Ihre Wünsche verstehen, desto schneller finden Sie die gewünschte Information auf unseren Internetseiten. Weitere und detailliertere Informationen hierzu finden Sie auf https://traton.com/de/datenschutz.html, Rubrik „Datenschutzhinweise zur Nutzung der Website“.


      c) Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
      Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Registrierung, zur Verfügung stellen.


      d) Sicherheit
      Ihre Daten werden grundsätzlich von TRATON SE durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt, um zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu vermeiden. Unsere Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. die Datenverschlüsselung, werden entsprechend der technologischen Entwicklung regelmäßig verbessert.


      e) Links zu Websites anderer Anbieter
      Unsere Website kann Links zu Websites anderer Anbieter enthalten. TRATON SE hat sich zum Zeitpunkt der Linksetzung davon überzeugt, dass die direkt verknüpften Seiten frei von illegalen Inhalten waren. TRATON SE hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Inhalte der verknüpften Seiten und kann diese nicht fortlaufend kontrollieren. Daher übernimmt TRATON SE keine Haftung für die Inhalte der verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für die verlinkten Webseiten anderer Anbieter.


      f) Cookies
      Informationen zu den verwendeten Cookies finden Sie unter https://traton.com/de/cookies.html.


      3. Informationen zum TRATON-Bewerbungsprozess

      a) Offene Stellen und Bewerbungen
      Um sich lediglich über offene Stellen zu informieren, müssen Sie keine personenbezogene Daten angeben. Es werden nur die unter Punkt 2b) genannten Daten erfasst.


      Über den Link https://traton.com/de/karriere/offene-stellen.html erhalten Sie eine Übersicht der aktuell offenen Stellen. Hier können Sie die einzelnen Stellenangebote anwählen, um zur konkreten Stellenbeschreibung zu gelangen, die Sie auch als pdf.-Dokument herunterladen können.

      Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben oder uns eine Initiativbewerbung zusenden möchten, ist dies derzeit ausschließlich per E-Mail (jobs@traton.com) oder auf dem Postwege möglich.


      Sollten Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail senden, bitten wir Sie, diese nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln und uns das Passwort über einen separaten Kommunikationsweg, bspw. telefonisch oder per SMS, mitzuteilen.


      Wenn wir Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie diese Datenschutzbestimmungen, die für den TRATON-Bewerbungsprozess gelten, zu Kenntnis genommen haben.


      b) Rechtsgrundlage der Verarbeitung
      Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und -verarbeitung ist die Nutzung Ihrer Angaben durch die TRATON SE für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit Ihnen (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG).


      c) Zweckbindung der Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
      Wir verwenden Ihre Profil- und Bewerbungsdaten ausschließlich für das Auswahlverfahren im Rahmen der zu besetzenden Stelle(n).


      Ihre Daten sind auch durch verbundene Unternehmen sowie externe Dienstleister einsehbar, die IT-Basisdienste, wie E-Mail-Applikationen und File Server, zur Verfügung stellen und technisch betreiben. Mit diesen Unternehmen wurden Datenschutzverträge abgeschlossen, um eine hohes Datenschutzniveau sicherzustellen.


      d) Datenspeicherung und -löschung
      Ihre Bewerbungsdaten werden für einen bestimmten, sehr überschaubaren Zeitraum benötigt, um uns die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen zu ermöglichen. Wir stützen uns dabei auf Art. 17 Abs. 3 lit. e der DS-GVO.


      Um sich im Bedarfsfalle gegen unbegründete Ansprüche und Schadensersatzklagen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wehren zu können, werden Bewerbungsunterlagen auch nach Erteilung einer Absage für eine bestimmte Zeit aufgehoben. Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot im Rahmen einer Bewerbung müssen gemäß § 15 Abs. 4 AGG schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung geltend gemacht werden. Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 AGG muss gemäß § 61b Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden.


      Um Verzögerungen, bspw. durch Abwesenheiten, bei der Zustellung von Absagen und bei der Erhebung von Ansprüchen oder Klagen zu berücksichtigen, bewahren wir Bewerberdaten weitere zwei Monate auf.


      Die vollständige und unwiderrufliche Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt somit erst fünf Monate nach Versand der Absage an den Bewerber.


      Bei Bewerbern, die eine Zusage erhalten, werden die Bewerbungsdaten und -unterlagen Teil der Personalakte.


      4. Ihre Rechte

      Neben dem Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten und Berichtigung Ihrer Daten haben Sie, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, auch das Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten. Ferner steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.


      Falls wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeiten und/oder weitergeben, haben Sie das Recht, die von Ihnen erteilte Einwilligung zu widerrufen. Ihr Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung unberührt.

      Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten auszuüben, wenden Sie sich bitte an (jobs@traton.com). Alternativ können Sie sich postalisch an den Datenschutzbeauftragten der TRATON SE wenden (TRATON SE, Datenschutzbeauftragter, Hanauer Straße 26, 80992 München). Ferner steht Ihnen dazu das Kontaktformular in den Datenschutzhinweisen der TRATON-Webseite zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass ohne Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eine Teilnahme am TRATON-Bewerbungsverfahren nicht möglich ist.


      Bei Beschwerden besteht die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. In Bayern ist dies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (kurz BayLDA).


      5. Vorbehalt

      Um der stetigen Entwicklung des Internets gerecht zu werden, kann TRATON SE diese Datenschutzhinweise jederzeit unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben anpassen.


    • Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DS-GVO für Facebook-Fanpage-Besucher / -Abonennten

      a) Verantwortlicher


      Wir freuen uns, dass Sie unsere Facebook Fanpage (im Folgenden „Fanpage“) der TRATON SE, Hanauer Straße 26, 80992 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. HRB 246068 besuchen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten.

      b) Allgemeine Informationen


      Die TRATON SE informiert Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der von der TRATON SE bereitgestellten Fanpage. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2018 die gemeinsame Verantwortung des Fanpage-Betreibers und Facebook bestätigt. Informationen zu Datenverarbeitungen der Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin2, Ireland (im Folgenden „Facebook“) finden Sie in deren Datenschutzerklärung.

      c) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten


      Die von Ihnen besuchte Fanpage bietet Ihnen die Möglichkeit, auf unsere Beiträge zu reagieren, diese zu kommentieren, selbst einen Userpost zu erstellen und uns private Nachrichten mit persönlichen Anliegen zu schicken. Die in diesem Zusammenhang von Ihnen angegeben und für uns ggf. zugänglichen Daten (z. B. Facebook Nutzername, Bilder, ggf. Interessen, Kontaktdaten) werden von uns ausschließlich zum Zweck der Kunden- und Interessentenkommunikation aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses genutzt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Unser Interesse liegt darin, Ihnen eine Plattform zu bieten, auf der wir Ihnen aktuelle Informationen anzeigen und mithilfe derer Sie Ihr Anliegen an uns richten können und wir Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachkommen können. Ihre Daten werden, soweit es uns möglich ist, bei Einstellung des Fanpage-Betriebs gelöscht.

      d) Tracking Tools


      Die TRATON SE nimmt keine weitere Datenverarbeitungen neben den grundlegenden Funktionen mittels der Fanpage vor. Bitte beachten Sie, dass die Facebook Ireland Limited Tracking Tools sowie Cookies, unabhängig von der Nutzung der Fanpage durch die TRATON SE, einsetzen kann. Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook.

      e) Ihre Rechte


      Ihre nachfolgenden Rechte können Sie gegenüber der TRATON SE jederzeit unentgeltlich geltend machen, soweit dies der TRATON SE im Rahmen der Fanpage-Bereitstellung möglich ist. Für die Geltendmachung darüber hinausgehender Rechte wenden Sie sich bitte an Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin2, Ireland.

      Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte bei der TRATON SE finden Sie unter Abschnitt f.

      Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

      Berichtigungsrecht: Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

      Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, bei Vorliegen der in Art. 17 DS-GVO genannten Voraussetzungen, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Danach können Sie beispielsweise die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Außerdem können Sie die Löschung verlangen, wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten und Sie diese Einwilligung widerrufen.

      Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten. Für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten können Sie dann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

      Widerspruchsrecht: Sofern die Verarbeitung auf einem überwiegenden Interesse oder Ihre Daten zum Zwecke der Direktwerbung genutzt werden, haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch ist zulässig, wenn die Verarbeitung entweder im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund eines berechtigten Interesses der TRATON SE oder eines Dritten erfolgt. Im Falle des Widerspruchs bitten wir Sie, uns Ihre Gründe mitzuteilen, aus denen Sie der Datenverarbeitung widersprechen. Daneben haben Sie das Recht, der Datenverarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Das gilt auch für Profiling, soweit es mit der Direktwerbung zusammenhängt.

      Recht auf Datenübertragbarkeit: Sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung oder einer Vertragserfüllung beruht und diese zudem unter Einsatz einer automatisierten Verarbeitung erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln.

      Widerrufsrecht: Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Datenverarbeitung im Rahmen einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit kostenlos zu widerrufen.

      Beschwerderecht: Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (z. B. beim Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht) über unsere Verarbeitung Ihrer Daten zu beschweren.

      f) Ihre Ansprechpartner


      Ansprechpartner für die Ausübung Ihrer Rechte

      Zur Kontaktaufnahme mit dem Datenschutz-Team oder zur Ausübung von Betroffenenrechten nutzen Sie bitte das Kontaktformular.


    • Kontakt zum Datenschutz-Team und zur Ausübung von Betroffenenrechten


    • (1) Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft.


      (2) Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (sofern anwendbar) werden gemäß der jeweils geltenden Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG beachtet.


    • (1) Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


      (2) Bestellungen für Mitglieder des Vorstands enden (in der Regel) mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Verlängerung um maximal drei weitere Jahre ist möglich.


    • (1) Unmittelbar nach seiner Neuwahl wählt der Aufsichtsrat in einer konstituierenden Sitzung, die im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung stattfindet, aus seinerMitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft sowie einer nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes geschlossenen Vereinbarung.


      (2) Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in derSatzung der Gesellschaft oder dieser Geschäftsordnung in allen Fällen, in denen er beiVerhinderung des Vorsitzenden in dessen Stellvertretung handelt, die gleichen Rechte wie der Vorsitzende.


    • Ergänzend zu den in der Satzung der Gesellschaft geregelten Zustimmungsvorbehalten bedürfen die in der Geschäftsordnung für den Vorstand vorgesehenen Maßnahmen und Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann durch Beschluss weitere Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann seine Zustimmung zu bestimmten Arten von Geschäften widerruflich allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Anforderungen genügt, im Voraus erteilen.


    • (1) Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Weitere Sitzungen sind anzuberaumen, wenn dies im Gesellschaftsinteresse erforderlich ist oder wenn die Anberaumung der Sitzung von einem Aufsichtsratsmitglied oder vom Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. Der Antrag ist an den Aufsichtsratsvorsitzenden zu richten.


      (2) Die Einberufung der Sitzungen des Aufsichtsrats erfolgt durch den Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von mindestens vierzehn Tagen. Die Einberufung kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel erfolgen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist verkürzen und die Sitzung mündlich oder fernmündlich einberufen.


      (3) Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen mitzuteilen. Die zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung erforderlichen Unterlagen sind den Aufsichtsratsmitgliedern möglichst frühzeitig zu übersenden. Wurde ein Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß angekündigt, so darf hierüber nur beschlossen werden, wenn keines der anwesenden Aufsichtsratsmitglieder der Beschlussfassung widerspricht und den abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern Gelegenheit gegeben wird, binnen einer vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu bestimmenden angemessenen Frist schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel der Beschlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme schriftlich abzugeben. Der Beschluss wird wirksam, wenn keines der abwesenden Mitglieder innerhalb der vorgenannten Frist widersprochen hat. Telefonisch oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel zugeschaltete Mitglieder des Aufsichtsrats gelten als anwesend.


      (4) Jeder von einem Aufsichtsratsmitglied spätestens drei Kalendertage vor der Sitzung bei dem Vorsitzenden gestellte Antrag ist in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Vorsitzende hat die Ergänzungen der Tagesordnung unverzüglich sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern mitzuteilen.


      (5) Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden sind, findet eine konstituierende Sitzung statt. Für die konstituierende Aufsichtsratssitzung bedarf es keiner besonderen Einladung. Soweit in dieser Sitzung Beschlüsse über die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Errichtung und Besetzung von Ausschüssen zu fassen sind, ist die Mitteilung einer Tagesordnung nicht erforderlich.


      (6) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet die Sitzung des Aufsichtsrats. Er bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen.


      (7) Die Sitzungssprache ist Deutsch mit Simultanübersetzung in die englische Sprache sowie, falls einzelne Mitglieder weder der deutschen noch der englischen Sprache mächtig sind, in deren jeweilige Landessprache. Die verbindliche Einladung erfolgt auf Deutsch mit englischer Übersetzung. Die sonstigen Sitzungsunterlagen und für die Sitzung relevanten Dokumente und Dateien werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.


      (8) An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen die Vorstandsmitglieder teil, es sei denn, der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft eine abweichende Anordnung oder der Ausschluss der Teilnahme wird von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats verlangt.


    • (1) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch, vorbehaltlich einer entsprechenden Festlegung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, zulässig, Sitzungen des Aufsichtsrats in Form einer Video- oder Telefonkonferenz abzuhalten oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Videoübertragung oder telefonisch zuzuschalten und in diesen Fällen auch die Beschlussfassung oder Stimmabgabe per Videokonferenz bzw. Videoübertragung oder telefonisch vorzunehmen. Abwesende bzw. nicht an der Konferenzschaltung teilnehmende oder zugeschaltete Aufsichtsratsmitglieder können auch dadurch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmabgaben durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen. Darüber hinaus können sie ihre Stimme auch im Vorfeld der Sitzung, während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu bestimmenden angemessenen Frist auch mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel abgeben. Ein Recht zum Widerspruch gegen die vom Vorsitzenden angeordnete Form der Beschlussfassung besteht nicht.


      (2) Beschlussfassungen können auch außerhalb von Sitzungen (im Sinne von Abs. 1) schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen erfolgen, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies unter Beachtung einer angemessenen Frist anordnet oder sich alle Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligen. Mitglieder, die sich bei der Beschlussfassung der Stimme enthalten, nehmen in diesem Sinne an der Beschlussfassung teil. Ein Recht zum Widerspruch gegen die vom Vorsitzenden angeordnete Form der Beschlussfassung besteht nicht.


      (3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Abwesende bzw. nicht telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) teilnehmende oder zugeschaltete Aufsichtsratsmitglieder, die nach Maßgabe von Abs. 1 bzw. 2 ihre Stimme abgeben, sowie Mitglieder, die sich bei der Beschlussfassung der Stimme enthalten, nehmen in diesem Sinne an der Beschlussfassung teil.


      (4) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen gelten in diesem Sinne nicht als abgegebene Stimmen. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag. Ist der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden Mitglied der Arbeitnehmer, gibt dessen Stimme im Falle der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Stimmengleichheit nicht den Ausschlag.


    • Über die Sitzungen des Aufsichtsrats (im Sinne von § 6 Abs. 1) sowie über in diesen Sitzungen verabschiedete Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Kenntnis zu bringen sind. Eine Niederschrift gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats in der nächsten, dem Zugang der Niederschrift folgenden Sitzung widerspricht. Beschlüsse außerhalb von Sitzungen (im Sinne von § 6 Abs. 2) werden vom Vorsitzenden schriftlich festgehalten, unterzeichnet und allen Aufsichtsratsmitgliedern zugeleitet.


    • (1) Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte einen Präsidialausschuss (Präsidium), einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte zudem weitere Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse sind, mit Ausnahme des Nominierungsausschusses, paritätisch zu besetzen, wobei als Vorsitzender stets ein Vertreter der Anteilseigner und als stellvertretender Vorsitzender stets ein Vertreter der Arbeitnehmer zu bestimmen ist.


      (2) Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse können durch Beschluss des Gesamtaufsichtsrats in Geschäftsordnungen für die Ausschüsse geregelt werden. Im Übrigen gelten die für den Aufsichtsrat geltenden Bestimmungen der Satzung und dieser Geschäftsordnung für Aufsichtsratsausschüsse entsprechend, sofern nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder nachfolgend Abweichendes bestimmt ist.


      (3) Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.


      (4) Gehört der Aufsichtsratsvorsitzende einem Ausschuss an und ergibt eine Abstimmung im Ausschuss Stimmengleichheit, so hat er bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn auch diese Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen. Anderenfalls gilt im Fall der Stimmengleichheit bei einer Abstimmung im Ausschuss das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass das Mehrstimmrecht dem Ausschussvorsitzenden zusteht. Ist der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden in Satz 1 oder des Ausschussvorsitzenden in Satz 2 Mitglied der Arbeitnehmer, gibt dessen Stimme im Falle der Verhinderung des Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitzenden bei Stimmengleichheit nicht den Ausschlag.


      (5) Über die Arbeit und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen ist dem Aufsichtsrat regelmäßig zu berichten.


    • (1) Der Aufsichtsrat bildet einen Präsidialausschuss (Präsidium). Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und jeweils zwei Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat den Vorsitz.


      (2) Der Präsidialausschuss hat folgende Aufgaben:

      (i) Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats, insbesondere Vorbereitung von Beschlussvorschlägen zur Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder, der Gesamtvergütung und zum Vergütungssystem;"
      (ii) Unterstützung und Beratung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats;
      (iii) Beschlussfassung über die Zustimmung zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitglieder des Vorstands, insbesondere gemäß § 88 Abs.1 AktG. Das Präsidium entscheidet dabei insbesondere auch über die Zustimmung zur Übernahme von Aufsichtsratsmandaten außerhalb des Volkswagen Konzerns. Dabei darf das Präsidium der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten bei Unternehmen außerhalb des Volkswagen Konzerns zustimmen, wenn die Übernahme auch im Interesse der TRATON SE ist; in diesem Fall ist die Vergütung, die das Vorstandsmitglied für ein Aufsichtsratsmandat bei einem Unternehmen erhält, das nicht dem Volkswagen Konzern angehört (unabhängig davon, ob an ihm auch ein Unternehmen des Volkswagen Konzerns beteiligt ist), nicht auf die Vergütung anzurechnen, die das Vorstandsmitglied von der TRATON SE für seine Vorstandstätigkeit erhält; das Aufsichtsratsplenum kann eine abweichende Entscheidung über die Anrechnung treffen;

      (iv) Beschlussfassung über Kreditgewährungen im Sinne der § 89 und §115 AktG;

      (v) Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Aufsichtsrats;

      (vi) Ausübung der in § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegten Zustimmungsvorbehalte bis zu einer Wertgrenze von EUR 300 Mio. Hiervon ausgenommen ist die Ausübung der Zustimmungsvorbehalte in § 5 Abs. 1 (i) der Geschäftsordnung für den Vorstand (Jährliche Unternehmensplanung im Rahmen einer Planungsrundensystematik) sowie in § 5 Abs. 1 (iii) der Geschäftsordnung für den Vorstand (Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten), über die immer der gesamte Aufsichtsrat zu entscheiden hat;

      (vii) Entscheidung über den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung), soweit der Aufsichtsrat für den Gegenstand der Insiderinformationen originär zuständig ist;

      (viii) Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Erstellung einer langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand.


      (3) Die dem Präsidium angehörenden Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner bilden den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates. Dieser identifiziert Kandidaten für Aufsichtsratsmandate, die bestmöglich die Eignungskriterien erfüllen und zur Übernahme eines Mandats bereit sind, und schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Der Vorsitzende kann weitere Mitglieder der Anteilseigner beratend hinzuziehen. Der Nominierungsausschuss erarbeitet die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, sofern dies nicht durch den Gesamtaufsichtsrat erfolgt.


      (4) Der Aufsichtsrat kann dem Präsidium weitere Aufgaben und Rechte übertragen.


    • (1) Der Aufsichtsrat bildet einen Prüfungsausschuss. Diesem gehören je drei Mitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Der Vorsitzende wird auf Vorschlag der Aktionärsvertreter gewählt.


      (2) Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die folgenden Angelegenheiten:

      (i) Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses;
      (ii) die Überwachung und Integrität des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie die Befassung mit Fragen der Compliance;
      (iii) Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats und Unterbreitung einer begründeten Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.


      (3) Insbesondere wird der Prüfungsausschuss vor Unterbreitung des Wahlvorschlags für den Abschlussprüfer bei der Hauptversammlung eine Erklärung des vorgeschlagenen Prüfers einholen, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die Gesellschaft, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden beziehungsweise für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind.


      (4) Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand.


      (5) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig sein und über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete, soll Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein.


      (6) Der Prüfungsausschuss ist ermächtigt, Leitlinien für den Umgang mit Nicht-Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers im TRATON-Konzern zu erlassen. Die Erbringung von solchen Nicht-Abschlussprüfungsleistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Prüfungsausschusses, soweit und sofern diese Entscheidung nicht entsprechend der genannten Leitlinien delegiert wird.


      (7) Der Prüfungsausschuss beurteilt regelmäßig mindestens alle zwei Jahre die Qualität der Abschlussprüfung.


    • (1) Die Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, für sich oder Dritte nutzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen.


      (2) Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.


      (3) Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.


    • (1) Sofern der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die TRATON SE Anwendung findet, sind Abweichungen von der aktuellen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder von dem betroffenen Mitglied möglichst umgehend gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offen zu legen. Der Aufsichtsratsvorsitzende informiert hierüber das Präsidium und den Aufsichtsrat.


      (2) Über Abweichungen von der aktuellen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (sofern anwendbar) durch den Aufsichtsrat oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder wird der Aufsichtsratsvorsitzende jeweils unverzüglich den Vorsitzenden des Vorstands informieren.


    • (1) Die Aufsichtsratsmitglieder haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Amts als Aufsichtsratsmitglied.


      (2) Die Aufsichtsratsmitglieder sind bei einem Ausscheiden aus dem Amt verpflichtet, sämtliche Unterlagen, die sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft beziehen und sich in ihrem Besitz befinden, unverzüglich an die Gesellschaft zu übergeben.


      (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten.


    • Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats.


    • Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


    • Um Hinweise auf mögliche Verstöße im Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Korruption oder Kartellrecht, Datenschutzfragen sowie Risiken und Verstöße in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutzpflichten oder andere interne und gesetzliche Regelungen zu melden, können Hinweisgeber weltweit das TRATON Speak up! Portal nutzen, das rund um die Uhr in mehreren Sprachen zur Verfügung steht. Hinweisgeber können sich auf Speak up! mit ihrem Namen registrieren oder Hinweise anonym abgeben. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Auch wenn ihre bevorzugte Sprache im Meldekanal nicht angeboten wird, können Hinweisgeber Meldungen in jeder Sprache einreichen. Unser Hinweisgeberportal wird von einem Dritten angeboten, der das Portal auf externen, zertifizierten Servern (mit Sitz in Deutschland) betreibt, sodass Hinweisgeber Hinweise anonym und in nicht nachverfolgbarer Art und Weise an uns richten können.

      Speak up! ist von jedem internetfähigen Computer aus zugänglich. Klicken Sie hier.
    • Interne und externe Hinweisgeber können jederzeit und in allen Sprachen potenzielle Regelverstöße oder Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Umweltschutzpflichten direkt und vertraulich an die Kolleginnen und Kollegen des TRATON Investigation Office melden:


      TRATON SE
      Investigation Office
      Hanauer Straße 26
      80992 München
      Germany
      Email: investigation-office@traton.com
      Die entsprechenden Teams stehen Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

    • Hinweisgeber haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Anliegen an folgende interne Stellen zu richten:

      • Direkte Vorgesetzten
      • Personalabteilung / People & Culture-Funktion (lokal oder zentral)
      • Corporate Internal Audit/ Interne Revision
      • Corporate Security
      • Compliance-Abteilung/Lokale Compliance Officer
      • Lokal oder regional benannter Ansprechpartner für die meisten unserer Gesellschaften mit Sitz in der EU.

      Die genannten Ansprechpartner leiten die Informationen dann wie in unseren internen Verfahren festgelegt an die speziellen Hinweisgeberfunktionen weiter.

    • Regelverstöße können auch über die 24/7-Hinweisgeber-Hotline der Volkswagen AG gemeldet werden. Die Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und nimmt Hinweise zu allen Marken des Volkswagen Konzerns entgegen – auf Wunsch auch anonym. Alle Hinweise, die Unternehmen der TRATON GROUP betreffen und über die Hotline eingehen, werden direkt an das TRATON Investigation Office weitergeleitet.

      So erreichen Sie die Hinweisgeber-Hotline:

      + 800 444 46300* (internationale kostenfreie Telefonnummer)
      + 49 5361 946300 (gebührenpflichtige Nummer, wenn Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützt)
      * Je nachdem, aus welchem Land Sie anrufen, ist es möglich, dass die internationale kostenfreie Hotline nicht verfügbar ist, da einige Telefonnetzbetreiber den Dienst nicht unterstützen. In diesem Fall nutzen Sie bitte die angebotene gebührenpflichtige Rufnummer oder die länderspezifische Rufnummer.
      Land Gebührenfreie Telefonnummer Lokale Telefonnummer
      Brasilien 0800-5912743 021-23911381
      Mexiko 001-800-4610242 0155-71000355
      Slowakische Republik 0800-002576 02-33325602
      USA 833-6571574 908-2198092
      Südafrika 0800-994983 021-1003533
      Malaysia 1-800-819523 0154-6000099
      Argentinien 0800-6662992 011-52528632
      Deutschland 0800 444 46300 05361-946300

    • Wir ermutigen zur Meldung von Fehlverhalten über die oben beschriebenen internen Meldekanäle. Basierend auf der EU-Whistleblowing-Richtlinie, haben die EU-Mitgliedstaaten jedoch ausgewiesene Behörden definiert (oder werden dies zeitnah tun), die auch Meldungen von Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen.

      Eine Übersicht dieser externen Meldekanäle ist unter folgendem Link verfügbar.
    • Das Programm dauert regulär 15 Monate. Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 3 Monate.

    • Wir erwarten von unseren Trainees eine hohe Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, herausragende Kommunikationskompetenzen und eine ergebnisorientierte Arbeitsweise. Sie sollten über eine solide akademische Ausbildung verfügen, fließend Englisch sprechen und international eingestellt sein. Ein längerer Auslandsaufenthalt wirkt sich ebenfalls positiv auf Ihre Chancen aus.

    • Um für eine Trainee-Stelle bei TRATON infrage zu kommen, sollten Sie einen Masterabschluss und ausgezeichnete Noten vorweisen können.

    • Sie können sich über unser Stellenportal bewerben.

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    • Bei TRATON können Sie sich sowohl für obligatorische als auch für freiwillige Praktika bewerben. Sie haben also die Möglichkeit, bei uns ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums zu absolvieren, können sich aber auch eine Auszeit nehmen, um bei uns praktische Arbeitserfahrungen zu sammeln.

    • TRATON bietet Praktika mit einer Dauer zwischen 3 und 6 Monaten an, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung besteht.

    • Um für ein Praktikum bei TRATON infrage zu kommen, müssen Sie aktuell an einer Universität eingeschrieben sein. Bei der Auswahl spielen insbesondere Ihre Noten, Ihre Motivation und Ihre Persönlichkeit eine Rolle.

    • Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, Ihre Abschlussarbeit bei TRATON zu schreiben. Um Ihre Abschlussarbeit bei TRATON schreiben zu können, müssen Sie aktuell an einer Universität eingeschrieben sein und sich mindestens im letzten Jahr Ihrer Bachelor-Ausbildung befinden.

    • Bewerben Sie sich direkt für eines der folgenden Angebote oder senden Sie uns eine Initiativbewerbung.

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    • Gegenstand aller aktuellen gesetzlichen Regelungen weltweit sind Fahrzeuge mit vollautomatisierten Fahrsystemen und autonomen Fahrfunktionen nach SAE-Level 4. Die Gesetzgeber beziehen sich dabei auf ein sechsstufiges Level-System, in dem die amerikanische Society of Automotive Engineers (SAE) die verschiedenen Ausbaustufen des automatisierten und autonomen Fahrens definiert hat. Während die SAE-Level 0 bis 3 den Stand der Technik heute gängiger Fahrzeuge ohne und mit Assistenzsystemen beschreiben, handelt es sich bei Fahrzeugen des SAE-Level 4 um vollautomatisierte Fahrsysteme mit autonomen Fahrfunktionen, die kein Eingreifen durch einen Fahrer erfordern und unter Umständen auch nicht mehr über Pedale oder ein Lenkrad verfügen. Die höchste Stufe, das SAE-Level 5, ist heute noch Zukunftsmusik und umfasst vollständig autonom fahrende Fahrzeuge ohne jegliche Anwendungsgrenzen.

    • Den internationalen Rahmen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen regelt das „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ (Vienna Convention on Road Traffic) vom 8. November 1968, dessen letzte Änderung am 23. März 2016 in Kraft getreten ist. Dieser völkerrechtliche Vertrag verpflichtet seine Vertragsparteien dazu, den internationalen Straßenverkehr im Hinblick auf Straßenverkehrs- und Fahrzeugstandards zu harmonisieren und einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Straßenverkehrs- und Zulassungsrecht zu schaffen. Die übergreifenden Grundsätze gelten aktuell für rund 85 Länder weltweit, darunter die Länder der Europäischen Union und Großbritannien. Nicht beigetreten sind unter anderem die USA, China, Singapur und Japan. Die aktuelle und seit 2016 geltende Fassung des Wiener Übereinkommens umfasst auch länderübergreifende Grundsätze zur Zulassung von Assistenzsystemen. Darin ist unter anderem festgelegt, dass in jedem Fahrzeug, sobald es in Bewegung ist, ein Fahrer physisch anwesend sein muss. Aufgrund der technologischen Entwicklungen hin zu vollautomatisierten Level-4-Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen für den regulären Straßeneinsatz ist eine Novelle des Wiener Übereinkommens in Vorbereitung, die voraussichtlich im Juli 2022 in Kraft treten wird. Sie soll die Umsetzung eines fahrerlosen Betriebs im Rahmen der nationalen Gesetzgebung ermöglichen.

    • Die AFGBV regelt bundesländerübergreifend alle Voraussetzungen für die Zulassung und den Einsatz vollautomatisierter Fahrzeuge. Dazu gehören ein einheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren zur Erteilung der Betriebserlaubnis, die Voraussetzungen und das Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs, die Pflichten der am Betrieb beteiligten Personen sowie die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung des Fahrzeugs. Unter anderem muss das Fahrzeug über ein System zur Unfallvermeidung verfügen, mit dem das Fahrsystem selbstständig Situationen beurteilen, erforderliche Fahrmanöver durchführen und sich bei kritischen Situationen in einen risikominimalen Zustand versetzen kann. Zur Überwachung des fahrerlosen Fahrzeugbetriebs sind externe Aufsichts- und Kontrollzentren einzurichten. Die sogenannte Technische Aufsicht muss durch eine natürliche Person besetzt sein, die das vollautomatisierte Fahrzeug in kritischen Situationen anhalten sowie bestimmte Fahrmanöver freigeben, korrigieren oder verhindern kann. Der Hersteller muss zudem ein Sicherheitskonzept inklusive einer Datenschutz-Folgeabschätzung erstellen, das den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Außerdem muss er nachweisen, dass die elektrische und elektronische Architektur des Fahrzeugs vor Angriffen gesichert ist und eine ausreichend sichere Funkverbindung besteht.

    • Dr. Matthias Kempf (1974) ist seit August 2011 Gründungspartner bei Berylls Strategy Advisors. Er begann seine Laufbahn im Jahre 2000 bei Mercer Management Consulting. Nach Promotion und weiterer Beratungstätigkeit bei Oliver Wyman war er 2008 bis 2011 im Management der Hilti Deutschland GmbH tätig. Sein Spezialgebiet bei Berylls liegt im Bereich der neuen Mobilitätsdienstleistungen und Verkehrskonzepte. Darüber hinaus ist er Experte bei der Entwicklung und Implementierung neuer digitaler Geschäftsmodelle und der Digitalisierung von Vertrieb und After Sales. Studium Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Karlsruhe, Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

    • Steffen Stumpp (1970) ist seit Oktober 2020 bei der Berylls Group als Leiter der Business Unit Commercial Vehicles. Im Bereich Nutzfahrzeuge hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits langjährige Branchen- und Führungserfahrung. Seine berufliche Laufbahn begann Stumpp bei einem OEM und durchlief Stationen in Forschung, Marketing, Produkt¬planung sowie After-Sales Service. Mit seinem Wechsel in die Automobil-Zulieferindustrie über¬nahm er bei einem mittelständischen Tier 1 Zulieferer die weltweite Verantwortung für Vertrieb und Marketing. Nach einer weiteren Station als Vertriebsleiter hat er sich zum Einstieg bei Berylls entschieden. Hier verantwortet er den Bereich Nutzfahrzeuge. Stumpp hat Wirtschaftsingenieurwesen am KIT in Karlsruhe sowie an der TU Berlin mit Schwerpunkt Logistik studiert und hat einen Abschluss als Diplom-Ingenieur.

    • Folgende Punkte sind aus Sicht der TRATON GROUP zügig umzusetzen:

      Erstens muss der Zugang zu grünem Strom und zu einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur in der EU sichergestellt werden. Europa braucht eine schnellere Planung beim Ausbau und bei der Gestaltung des Stromnetzes mit höchsten Ladekapazitäten gemäß des neuen MCS-Standards.

      Zweitens muss die Preisparität zwischen elektrischem und fossilem Verkehr hergestellt werden. So kostet heute ein batterieelektrisch angetriebener Lkw zwei- bis dreimal so viel wie ein herkömmlicher Diesel-Lkw – die Kraftstoffkosten für Diesel im Vergleich zu Strom werden deshalb einen großen Einfluss haben.

      Drittens benötigt Europa effiziente Maßnahmen zur Bepreisung von Kohlenstoffdioxid, einschließlich CO2-basierter Straßenbenutzungsgebühren und der Einführung des Emissionshandelssystems (ETS II) für den Verkehr mit hohen CO2-Preisen, um den Übergang zu einer fossilfreien Zukunft zu beschleunigen. Denn: Wenn der elektrische Verkehr zu vergleichbaren Kosten wie der mit fossilen Brennstoffen betriebene Verkehr angeboten wird und die erforderliche MCS-Ladeinfrastruktur vorhanden ist, wird es für die Kunden sinnvoll sein, sich für den elektrischen Verkehr zu entscheiden.
      Viertens müssen die in der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) festgeschriebenen Ziele ehrgeiziger werden – um die gewünschte schnelle Markteinführung von E-Lkw wirksam zu unterstützen. Daher sollte die AFIR früher als vereinbart überprüft und die Erfüllung der neuen CO2-Grenzwerte in Abhängigkeit zum Aufbau der Ladeinfrastruktur jährlich kontrolliert werden, um frühzeitig mögliche Abweichungen bei den Zulassungszahlen von emissionsfreien Nutzfahrzeugen in Relation zur Verfügbarkeit der Infrastruktur zu erkennen.

      Fünftens ist es sinnvoll, die von der EU-Kommission vorgeschlagene neue Euro 7-Emissionsnorm für Dieselmotoren mit der Überarbeitung der CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge zu synchronisieren und machbare Grenzwerte und Randbedingungen zu setzen, damit technische und finanzielle Ressourcen nicht vom batterieelektrischen auf den fossilen Antrieb rückverlagert werden. Hohe Investitionen in eine auslaufende Technologie würden demzufolge den Übergang zum elektrischen emissionsfreien Verkehr verlangsamen. Eine Kombination aus beschleunigter Elektrifizierung und schrittweiser Abschaffung älterer Fahrzeuge hätte einen viel größeren Effekt auf die Luftqualität.

    • Das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission werden in den kommenden Monaten den Trilog zur Überarbeitung der CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge eröffnen. Dabei sollte es das Ziel sein, eine schnelle Einigung bei der Überarbeitung der bestehenden CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge zu erzielen, damit alle Beteiligten Planungssicherheit haben – und ein starkes Zeichen gesetzt wird, dass bei Klimaschutz und Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs keine Zeit verloren gehen darf.

      Deshalb haben sich TRATON und seine Marken mit den anderen großen Nutzfahrzeugherstellern (Daimler Truck und Volvo Group) zusammengetan und das Joint Venture Milence gegründet. In den kommenden vier Jahren werden die Partner insgesamt eine halbe Milliarde Euro investieren, mit denen mindestens 1.700 Hochleistungsladepunkte in ganz Europa gebaut werden können. Die Ladepunkte sollen mit Ökostrom betrieben werden und Fahrzeugen aller Marken zugänglich sein. Ein wichtiger Anfang und die Basis für eine kritische Masse, die nötig ist, um das System zum Laufen zu bringen. Es signalisiert auch klar dem Markt und den Kunden: Die Hersteller sind bereit für die Transformation.

Die Technologie hinter dem fahrerlosen Lastwagen

Sowohl Technologie- als auch Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Jahren selbstfahrende Technologien entwickelt. Fahrerlose Systeme nutzen eine Kombination aus modernen Technologien und Software. Fortschrittliche Sensoren fungieren als Augen und Ohren der fahrerlosen Fahrzeuge.

Welche Sensoren und Technologien werden in autonomen Fahrzeugen eingesetzt?

  • Radar: Misst Entfernungen zu Objekten und relative Geschwindigkeiten mithilfe von Mikrowellen
  • Mono- oder Stereokameras: Unterstützen die Erkennung von Hindernissen und Gefahren
  • Ultraschallsensoren: Messen Entfernungen von Objekten im Nahbereich
  • LiDAR: Misst Entfernungen zu Objekten und relative Geschwindigkeiten mithilfe von ultravioletter oder infraroter Strahlung oder sichtbarem Licht.

Diese Geräte sammeln und verarbeiten riesige Mengen an Daten. Diese werden dann in eine integrierte Software eingespeist, die auf hochentwickelten Algorithmen künstlicher Intelligenz (KI) basiert und Anweisungen an die Beschleunigungs-, Brems- und Lenksysteme des Fahrzeugs sendet. Die Technologien arbeiten zusammen, um die Umgebung wahrzunehmen, einen Navigationspfad zu planen und Entscheidungen in Echtzeit zu treffen. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug sicher und effizient fährt. Deep Learning verbessert die Fähigkeit des Systems, sich mit der Zeit anzupassen und zu verbessern.

Fahrerlose Fahrzeuge werden durch Technologien wie 5G miteinander vernetzt werden. Diese Konnektivität wird es ihnen ermöglichen, mit anderen Fahrzeugen und der Infrastruktur zu kommunizieren, um den Datenaustausch in Echtzeit zu erleichtern und das Verkehrsmanagement insgesamt zu verbessern. Dies wird zu einem effizienteren und reaktionsfähigeren Verkehrsökosystem führen.

Alles eine Frage der Sicherheit

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Rund 90 % der Verkehrsunfälle werden durch menschliches Versagen verursacht. Das autonome Fahren soll die Sicherheit im Straßenverkehr grundlegend verbessern, indem diese Art von Unfällen auf ein Minimum reduziert wird. Dieses Potenzial für mehr Sicherheit wird auch zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Verringerung von Staus durch die Kommunikation zwischen den Fahrzeugen führen.

Sicherheit ist auch ein wichtiger Faktor bei der Entwicklung vollautomatisierter Fahrsysteme. Ingenieure legen Wert auf strenge Tests, bauen Redundanzen in die Sensorsysteme ein und integrieren ausfallsichere Mechanismen zur Risikominderung. Mit dem Voranschreiten der autonomen Technologie wird dieser proaktive Sicherheitsansatz von zentraler Bedeutung sein, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Zustimmung der Behörden zu gewinnen.

Wann wird autonomes Fahren vom Gesetzgeber erlaubt?

Trotz seines immensen Potenzials ist es noch ein weiter Weg, bis das autonome Fahren auf öffentlichen Straßen in großem Umfang eingesetzt wird. Zunächst muss die Technologie weiter verfeinert werden, um ihre Zuverlässigkeit zu erhöhen. Viele Menschen stehen der autonomen Technologie skeptisch gegenüber, und die Akzeptanz der Öffentlichkeit muss erst hergestellt werden, bevor selbstfahrende Fahrzeuge erfolgreich in das Verkehrsnetz integriert werden. Hinzu kommen komplexe Versicherungs- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit.

Wie aber sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das autonome Fahren aus? Im Panel Talk beantworten Experten von TRATON, Scania and Navistar offene Fragen. Ein besonderer Fokus liegt auf den Fragen, warum autonomes Fahren eine wichtige und innovative Technologie für die Automobilindustrie ist, wie der Status Quo der gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern ist und wie sich die TRATON GROUP, insbesondere Scania und Navistar, in dieser Hinsicht positioniert.

Hier geht es zum Video:

Das europäische Verkehrsnetz ist derzeit nur teilweise für selbstfahrende Fahrzeuge geeignet, da die Infrastruktur unzureichend ist und es an den erforderlichen Fahrspuren, Beschilderungen und Kommunikationssystemen fehlt. Der erfolgreiche Übergang von fahrerabhängigen zu autonomen Strecken erfordert eine sorgfältige Planung und die Integration fortschrittlicher Technologien. Jede Bewertung der Effizienz von menschlichen Fahrern gegenüber autonomen Fahrsystemen muss Faktoren wie Erfahrung, Anpassungsfähigkeit und differenzierte Entscheidungsfindung berücksichtigen. Dies muss gegen die Präzision, die ständige Aufmerksamkeit und die potenziellen Kosteneinsparungen, die die autonome Technologie bietet, abgewogen werden. 

Schließlich gibt es noch einige rechtliche und regulatorische Anforderungen, die ausgehandelt werden müssen, bevor die Zukunft des autonomen Fahrens ernsthaft beginnen kann. Verschiedene zur Rechtsprechung befugte staatliche Institutionen auf der ganzen Welt, wie die US-Bundesregierung und einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union, haben damit begonnen, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, um fahrerlose Fahrzeuge zu ermöglichen. Für den weltweiten Einsatz von autonomen Lkw sind jedoch einheitliche Gesetze und ein standardisierter Rechtsrahmen unerlässlich.

Erfahren Sie mehr über die Automatisierung und die in der Entwicklung befindlichen Lösungen der TRATON GROUP bei Scania und MAN.