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Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dem Aufsichtsrat obliegen die Überwachung der Geschäftsführung und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Vorgänge. Zudem bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand.

  • Portraitfoto des Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch in farbe.

    Hans Dieter Pötsch

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Jürgen Kerner in farbe.

    Jürgen Kerner

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
      Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der TRATON SE seit Juni 2024
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch in farbe.
    • Hans Dieter Pötsch

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Von 1973 bis 1979 studierte Herr Pötsch Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Darmstadt. Ab 1979 arbeitete er im Controlling der BMW AG in München, bevor er 1984 die Leitung des Controllings der BMW AG übernahm und diese bis 1987 innehatte. Von 1987 bis 1991 war er Geschäftsführer Finanzen & Verwaltung der Trumpf GmbH & Co.KG. Von 1991 bis 1995 war er Vorstandsvorsitzender der Traub AG und von 1995 bis 2002 Vorstandsvorsitzender der Dürr AG. Hans Dieter Pötsch war von 2003 bis 2015 Konzernvorstand Finanzen & Controlling der Volkswagen AG. Von 2009 bis Januar 2022 war er Vorstand für Finanzen der Porsche Automobil Holding SE. Seit 2015 ist er Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen AG.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Jürgen Kerner in farbe.
    • Jürgen Kerner

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
      Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der TRATON SE seit Juni 2024

      Jürgen Kerner wurde 1969 in Augsburg, Deutschland, geboren. 1985 bis 1989 absolvierte er eine Ausbildung zum Informationselektroniker bei der Siemens AG in Augsburg und arbeitete anschließend von 1989 bis 1990 als Funktionsprüfer bei der Siemens AG. Zwischen 1990 und 1995 war Jürgen Kerner freigestellter Betriebsrat bei der Siemens AG. Von 1995 bis 2000 war Herr Kerner als politischer Sekretär, von 2000 bis 2004 als Zweiter Bevollmächtigter und von 2004 bis 2011 als Erster Bevollmächtigter der IG Metall Augsburg tätig. Von 2011 bis 2013 war er geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Von 2013 bis 2023 war er als Hauptkassierer der IG Metall. Seit Oktober 2023 ist er der 2. Vorsitzende der IG Metall und verantwortet die Bereiche Industriepolitik und Branchenarbeit sowie Kommunikation und den Bereich Personal.

  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Ödgärd Andersson in Farbe.

    Ödgärd Andersson

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit April 2023
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Manfred Doess in farbe.

    Dr. Manfred Döss

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Gunnar Kilian in farbe.

    Gunnar Kilian

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Albert Kirchmann in farbe.

    Dr. Albert Xaver Kirchmann

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Julia Kuhn-Piëch in farbe.

    Dr. Julia Kuhn-Piëch

    • Mitglied im Aufsichtsrat der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Nina Macpherson in farbe.

    Nina Macpherson

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Dr. Christian Porsche in farbe.

    Dr. Dr. Christian Porsche

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Wolf-Michael Schmid in farbe.

    Dr. Wolf-Michael Schmid

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Frank Witter in farbe.

    Frank Witter

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Ödgärd Andersson in Farbe.
    • Ödgärd Andersson

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit April 2023

      Ödgärd Andersson wurde 1972 in Göteborg, Schweden, geboren. Sie besitzt einen Masterabschluss der Technischen Universität Chalmers in Göteborg, Schweden. Ihre Laufbahn begann sie 1997 bei Ericsson AB. Bei Ericsson AB hielt sie mehrere Führungspositionen inne, zum Beispiel als Vice President, Head of Packet Core R&D und Head of Ericsson Site Göteborg. Zwischen 2016 und 2019 fungierte Andersson bei Volvo Car Corporation als Vice President für Fahrzeugsoftware und Elektronik. Von 2017 bis 2020 war sie unabhängiges Mitglied des Board of Directors der Opus Group AB. Zwischen Mai 2019 und 2020 übernahm Andersson die Rolle des Chief Digital Officer bei Volvo Car Corporation. Von 2020 bis 2021 fungierte sie als Mitglied des Boards bei Volvo Cars Tech Fund. Seit November 2020 ist Andersson Chief Executive Officer der Zenseact AB. Im März 2021 wurde sie unabhängiges Mitglied des Board of Directors der Sleep Cycle AB und war dort ein unabhängiges Mitglied bis Mai 2023.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Manfred Doess in farbe.
    • Dr. Manfred Döss

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Dr. Manfred Döss wurde 1958 in Bad Kreuznach (Deutschland) geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz absolvierte er bis 1987 seine Referendarzeit und promovierte 1990. Dr. Döss begann seine Laufbahn in der Rechtsabteilung der Metallgesellschaft AG (heute GEA AG). 1994 wurde er Vertreter der leitenden Angestellten im mitbestimmten Aufsichtsrat der Metallgesellschaft AG und 1996 wurde er außerdem Leiter der Rechtsabteilung. Von 2005 bis 2013 war Dr. Döss Leiter der Rechtsabteilung der RWE AG. Darüber hinaus war er von 2007 bis 2009 während des Börsengangs der American Water Works Co. Inc., Voorhees (NJ), USA, eines früheren Tochterunternehmens des RWE-Konzerns, als nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied (non-executive director) tätig. Von 2013 bis 2015 war Dr. Döss Leiter der Rechtsabteilung der Porsche Automobil Holding SE. Seit 2016 ist Dr. Döss Mitglied im Vorstand der Porsche Automobil Holding SE mit Zuständigkeit für den Bereich Recht und Compliance. Zum 1. Februar 2022 bestellte der Aufsichtsrat der Volkswagen AG Dr. Manfred Döss zum Mitglied des Konzernvorstands für das Resort „Integrität und Recht”. Seit September 2022 ist Herr Dr. Döss Aufsichtsratsvorsitzender der Audi AG.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Gunnar Kilian in farbe.
    • Gunnar Kilian

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Gunnar Kilian wurde 1975 in Westerland geboren. Er ist seit dem Jahr 2000 für den Volkswagen Konzern tätig. Seine berufliche Laufbahn begann er 1999 bei der Verlag Lokalpresse GmbH als für den Wolfsburger Kurier verantwortlicher Redakteur, bevor er im Jahr 2000 Referent für Öffentlichkeitsarbeit bei der Volkswagen AG wurde. Von 2003 bis 2006 leitete er ein Abgeordnetenbüro beim Deutschen Bundestag und kehrte 2006 als Berater des Betriebsrats zur Volkswagen AG zurück, wo er 2009 die Funktion des Pressesprechers des Konzernbetriebsrats übernahm. Ab 2012 arbeitete er im Salzburger Büro des Aufsichtsratsvorsitzenden der Volkswagen AG, bevor er 2013 nach Wolfsburg zurückkehrte und als Generalsekretär und Geschäftsführer des Konzernbetriebsrats tätig war. Seit April 2018 ist Gunnar Kilian Mitglied im Vorstand der Volkswagen AG mit Zuständigkeit für den Bereich Personal. Seit Juli 2020 verantwortet er zusätzlich den Bereich Truck & Bus. Gunnar Kilian ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAN Energy Solutions SE, Autostadt GmbH, VW Group Services GmbH, VW Immobilien GmbH sowie Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus, Scania AB, und Scania CV AB, Audi AG, Wolfsburg AG, VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und PowerCo SE. Seit März 2019 gehört Gunnar Kilian dem Board of Directors der FAW-Volkswagen Automotive Co., Ltd., Changchun, an.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Albert Kirchmann in farbe.
    • Dr. Albert Xaver Kirchmann

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Dr. Albert Xaver Kirchmann wurde 1956 in Engelitz geboren. Er studierte Wirtschaftsingenieurwissenschaften an der Universität Karlsruhe und promovierte 1984. Dr. Kirchmann begann seine Laufbahn 1984 bei der Daimler-Benz AG als Assistent der Betriebsleitung und Zuständigkeit für Controlling und Kalkulation. Nach verschiedenen Positionen im Controlling, unter anderem bei Mercedes-Benz in Spanien, wurde er ab 1997 für Strategie, Controlling und Planung im Geschäftsbereich Powertrain zuständig. Danach hatte er weitere Führungspositionen im Finanzbereich inne, bevor er 2004 Leiter Finance & Controlling, Geschäfts- und Produktplanung von Daimler Trucks & Buses wurde. 2009 wurde Dr. Kirchmann Leiter und Präsident von Daimler Trucks Asia sowie Chief Executive Officer (CEO) der Mitsubishi Fuso Truck & Bus Corporation. Darüber hinaus übernahm er weitere Vorstandspositionen bei der deutschen Industrie- und Handelskammer und dem European Business Council in Japan sowie bei der Japan Automobile Manufacturers Association. Seit Januar 2017 arbeitet Dr. Kirchmann selbstständig als Chief-Executive Advisor.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Julia Kuhn-Piëch in farbe.
    • Dr. Julia Kuhn-Piëch

      Mitglied im Aufsichtsrat der TRATON SE seit Januar 2019

      Dr. Julia Kuhn-Piëch wurde 1981 in Wien, Österreich, geboren. 2007 schloss sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien ab. Darüber hinaus studierte sie Immobilienmanagement an der Technischen Universität Wien. 2017 promovierte sie zum Dr. iur. Seit 2009 arbeitet sie als selbstständige Immobilienmanagerin. Dr. Kuhn-Piëch ist seit 2014 Mitglied im Aufsichtsrat der MAN & Truck Bus SE und seit 2015 Mitglied im Aufsichtsrat der Audi AG. 2015 war sie Mitglied im Aufsichtsrat der Volkswagen AG und von 2015 bis 2021 war sie Mitglied des Aufsichtsrats der MAN SE. Seit 2018 ist sie Mitglied im Kuratorium der Audi Stiftung für Umwelt GmbH. Seit Oktober 2020 ist Dr. Kuhn-Piëch Mitglied des Board of Directors der Scania AB und der Scania CV AB.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Nina Macpherson in farbe.
    • Nina Macpherson

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Nina Macpherson wurde 1958 in Göteborg Schweden, geboren. Sie besitzt einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften der Universität Stockholm. Nina Macpherson begann ihre Laufbahn 1982 als Unternehmensanwältin bei Salén Shipping Companies mit Schwerpunkt auf allgemeinem Seerecht. Von 1985 bis 1988 war sie Rechtberaterin bei Rederi AB Reut. 1988 trat sie in die Anwaltskanzlei Rydin & Carlsten Advokatbyra AB ein. Von 1996 bis 2018 war Nina Macpherson in verschiedenen Positionen bei Ericsson tätig, unter anderem als Vice President und stellvertretende Leiterin des Konzernbereichs Recht und Leiterin der Rechtsabteilung und der Bereiche Finanzen, Versicherungen und M&A sowie Trade Compliance. 2011 wurde sie Senior Vice President und Chefsyndikus für den Ericsson-Konzern. Seit April 2018 ist Nina Macpherson Mitglied des Board of Directors der Scania AB und der Scania CV AB. Seit Mai 2020 ist Frau Macpherson zudem Mitglied im Board of Directors der Scandinavian Enviro Systems AB und seit Juni 2021 ist sie Mitglied des Board of Directors der Netel Holding AB. Von 2011 bis Mai 2024 war Nina Macpherson Mitglied des Swedish Securities Council und wurde im Mai 2024 Mitglied des Swedish Corporate Governance Board. Seit April 2022 ist sie zudem Vorsitzende der Stiftung Ecocide Law Alliance.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Dr. Christian Porsche in farbe.
    • Dr. Dr. Christian Porsche

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Dr. Dr. Christian Porsche wurde 1974 in München geboren. Er studierte Humanmedizin an der Freien Universität und Humboldt Universität in Berlin und promovierte 2002 in Medizin. 2007 folgte eine Promotion in der Biologie an der Universität Würzburg. Von 2005 bis 2006 absolvierte er den Fernlehrgang BWL im Krankenhaus an der Universität Nürnberg-Erlangen und nahm 2009 am Management Acceleration Programme der INSEAD teil. Von 2020 bis 2022 absolvierte er den Kurs "Challenge of Leadership" der INSEAD. Im Rahmen seiner medizinischen Tätigkeit arbeitete Herr Dr. Dr. Porsche ab 2007 als Assistenzarzt an verschiedenen Kliniken bzw. von 2013 bis 2014 als Facharzt für Neurologie in der Christian-Doppler Klinik in Salzburg, Österreich. Seit 2015 arbeitet er als niedergelassener Neurologe in seiner eigenen Praxis „APEXMED“ in Salzburg. Von betriebswirtschaftlicher Seite war Herr Dr. Dr. Porsche von 2005 bis 2009 Gesellschafter der Porsche Austria GmbH & Co. OG, der Porsche Konstruktionen GmbH & Co. KG und der Porsche Inter Auto GmbH & Co. KG. Seit 2015 ist Herr Dr. Dr. Porsche Geschäftsführer der Neckar GmbH und der Familie WP Holding GmbH. Im Zeitraum zwischen 2013 und 2017 war er – mit unterschiedlichen Eintrittszeitpunkten – Mitglied in den Aufsichtsräten der MAN Truck & Bus SE, der Scania AB und der MAN SE. Seit 2020 ist er Mitglied des Board of Directors der Scania AB und der Scania CV AB sowie Mitglied des Aufsichtsrats der MAN Truck & Bus SE.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Wolf-Michael Schmid in farbe.
    • Dr. Wolf-Michael Schmid

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Dr. Wolf-Michael Schmid wurde 1947 in Schöningen geboren. Er studierte Betriebswirtschaft in Berlin und Göttingen und promovierte an der TU Braunschweig. Anschließend begann Dr. Schmid seine Laufbahn als Geschäftsführer der Mineralöltransport GmbH. Zurzeit ist er Geschäftsführer und Gesellschafter der Dr. W.-M. Schmid GmbH mit Sitz in Helmstedt. Dr. Schmid besitzt mehrere Gesellschaften, die mehrere Bosch- und MAN-Wartungs- und Servicestellen betreiben und er ist darüber hinaus in der Immobilienentwicklung tätig. Dr. Schmid war zehn Jahre lang Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und ist heute Ehrenpräsident. Darüber hinaus war Dr. Schmid fünf Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Frank Witter in farbe.
    • Frank Witter

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Frank Witter wurde 1959 in Hannover geboren. Er ist Wirtschaftswissenschaftler und gehört dem Volkswagen Konzern seit 1992 an. Nach seiner Ausbildung zum Sparkassenkaufmann absolvierte er ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hannover. Seine berufliche Laufbahn begann Frank Witter als Gruppenleiter für Sonderfinanzierungen bei der BASF AG in Ludwigshafen. 1992 wechselte er zur Volkswagen AG, wo er bis 1998 die Abteilung Kapitalmarktgeschäfte in der Konzern Treasury leitete. Anschließend war er als Corporate Treasurer bei der Volkswagen of America Inc. und der Volkswagen Canada Inc. sowie deren Tochtergesellschaften in Auburn Hills, Michigan, USA, tätig. Von 2001 bis 2002 arbeitete Frank Witter als Corporate Treasurer bei der SAirGroup in Zürich, Schweiz. 2002 wurde er Chief Financial Officer (CFO) der Volkswagen of America Inc. und der Volkswagen Canada Inc. sowie deren Tochtergesellschaften. Ab Anfang 2005 hatte er die Funktion des Chief Executive Officer (CEO) und Chief Financial Officer (CFO) für die Volkswagen of America Inc. und die Volkswagen Canada Inc. inne. Von Oktober 2007 bis Mitte September 2008 war Frank Witter President und Chief Financial Officer (CFO) der VW Credit Inc. und Regionalverantwortlicher für die amerikanischen Märkte der Volkswagen Financial Services AG. Seit September 2008 war Frank Witter Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG. Im Oktober 2015 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG mit Zuständigkeit für den Bereich Finanzen und Controlling bestellt. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG übertrug ihm mit Wirkung ab April 2018 zudem die Leitung der IT. Mit Wirkung zum 31.03.2021 schied Frank Witter auf seinen Wunsch aus dem Vorstand der Volkswagen AG aus.

  • Portraitfoto des Aufsichtsratmitgliedes Torsten Bechstädt in farbe.

    Torsten Bechstädt

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Mari Carlquist in farbe.

    Mari Carlquist

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto der Vorsitzenden des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG, Daniela Cavallo in farbe.

    Daniela Cavallo

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Juni 2021
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Lisa Lorentzon in farbe.

    Lisa Lorentzon

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitglied Bo Luthin in farbe.

    Bo Luthin

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto von Michael Lyngsie, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats in Farbe

    Michael Lyngsie

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Karina Schnur in farbe.

    Karina Schnur

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Josef Sedlmaier  in Farbe.

    Josef Sedlmaier

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Dezember 2022
  • Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Markus Wansch in farbe.

    Markus Wansch

    • Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit September 2021
  • Portraitfoto des Aufsichtsratmitgliedes Torsten Bechstädt in farbe.
    • Torsten Bechstädt

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Torsten Bechstädt wurde 1973 in Bremen geboren. Von 1995 bis 1999 studierte er Volkswirtschaftslehre an der Universität der Bundeswehr Hamburg und von 2001 bis 2003 berufsbegleitend Betriebswirtschaft an der Fernuniversität Hagen. Ab 1999 leitete er bei der Bundeswehr eine Transportstelle und von 2001 bis 2004 eine Logistikstelle für in- und ausländische Hafenaktivitäten. Nach seiner Zeit bei der Bundeswehr arbeitete Torsten Bechstädt von 2004 bis 2015 in den Abteilungen Controlling, Kapitalmärkte und Vermögensverwaltung der Abteilung Konzernfinanzen der Volkswagen AG. Seit 2015 ist er sachverständiger Berater des Konzernbetriebsrats bei der Volkswagen AG. Daneben engagiert er sich ehrenamtlich als Finanzvorstand der Volkswagen Belegschaftsstiftung und ist Mitglied im Prüfungsausschuss für Bilanzbuchhalter der Industrie- und Handelskammer Hannover.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Mari Carlquist in farbe.
    • Mari Carlquist

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Mari Carlquist wurde 1969 in Gävle, Schweden, geboren. Nach dem Abschluss an der weiterführenden Schule in Gävle begann sie ihre Laufbahn in der Fahrgestellmontage bei Scania und nahm an mehreren internen Schulungen teil. Anschließend hatte sie verschiedene Positionen bei dem Unternehmen inne. Mari Carlquist ist derzeit als Vorsitzende der Angestelltengewerkschaft Unionen bei Scania in Södertälje tätig. Seit 2015 ist sie Mitglied in den Board of Directors der Scania CV AB und der Scania AB und seit Dezember 2023 ist Mari Carlquist zudem Mitglied des Board of Directors der TRATON Financial Services AB.

    Portraitfoto der Vorsitzenden des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG, Daniela Cavallo in farbe.
    • Daniela Cavallo

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Juni 2021

      Daniela Cavallo wurde 1975 in Wolfsburg geboren. 1994 begann sie eine kaufmännische Ausbildung bei Volkswagen. Von 1997 bis 1999 war sie Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Mitglied der Vertrauenskörperleitung. Ab 1999 arbeitete sie als Ausbilderin in der kaufmännischen Berufsausbildung und qualifizierte sich in einem berufsbegleitenden Studium zur Betriebswirtin, das sie 2002 abschloss. Seit 2002 ist Daniela Cavallo Mitglied des Betriebsrats der Volkswagen AG und seit 2013 Mitglied des Betriebsausschusses. Von 2013 bis 2018 war sie Vorsitzende des Ausschusses für personelle Grundsatzregelungen in der Volkswagen AG. Von 2019 bis April 2021 hatte sie die Position der stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats Werk Wolfsburg und des Gesamtbetriebsrats inne. Ebenfalls war sie von 2019 bis April 2021 stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats. Seit April 2021 ist sie Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats und seit Mai 2021 Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG. Daniela Cavallo agiert seit 2019 als stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat der Volkswagen Financial Services AG. Seit 2021 ist sie Mitglied im Aufsichtsrat der Volkswagen AG, der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H. Salzburg, der SEAT S.A. und der Skoda Auto a.s.. Seit Juni 2022 ist sie Stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat der PowerCo SE und Mitglied im Aufsichtsrat der Brose Sitech Sp. z o.o. Darüber hinaus engagiert sich Daniela Cavallo ehrenamtlich als Vorsitzende im Kuratorium der Volkswagen Belegschaftsstiftung.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Lisa Lorentzon in farbe.
    • Lisa Lorentzon

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Lisa Lorentzon wurde 1982 in Växjö, Schweden, geboren. Sie studierte an der Universität Linköpings von 2001 bis 2007 Medientechnologie und schloss das Studium mit einem Master of Science ab. Sie hat seit 2007 verschiedene Positionen bei Scania inne. Seit 2012 ist sie Mitglied in den Boards of Directors der Scania AB und der Scania CV AB und seit Dezember 2023 ist Lisa Lorentzon zudem Mitglied des Board of Directors der TRATON Financial Services AB. Darüber hinaus ist sie Vorstandsvorsitzende für das Scania European Committee und der Akademikergewerkschaft (Akademikerföreningen) bei Scania.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitglied Bo Luthin in farbe.
    • Bo Luthin

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Bo Luthin wurde 1967 in Eskilstuna, Schweden, geboren. Er ist seit 1985 in verschiedenen Positionen bei Scania tätig und absolvierte mehrere Schulungen, u.a.im Bereich Verantwortung für das Arbeitsumfeld. Er begann seine Laufbahn bei Scania in der Fahrgestellmontage. Zwischen 1991 und 2008 war er als Monteur in der Getriebeentwicklung tätig. Zwischen 2003 und 2008 arbeitete Herr Luthin außerdem als lokaler Sicherheitsbeauftragter, bevor er 2008 Stellvertreter des leitenden Sicherheitsbeauftragten und 2010 leitender Sicherheitsbeauftragter bei Scania Södertälje wurde. Seit 2016 arbeitet Herr Luthin als leitender Sicherheitsbeauftragter mit Koordinierungsfunktion bei Scania Schweden und ist für die internationale Koordinierung von das Arbeitsumfeld betreffenden Themen verantwortlich. Seitdem ist er außerdem Vertreter der IF Metall bei Scania.

    Portraitfoto von Michael Lyngsie, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats in Farbe
    • Michael Lyngsie

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Michael Lyngsie wurde 1977 in Södertälje, Schweden, geboren. Er begann seine Kariere 1996 als CNC-Maschinenbediener bei Scania Gearbox und ist seitdem in verschiedenen Positionen bei Scania tätig. 2006 wurde er freigestellter Vertreter der IF Metall bei Scania und ist seit 2018 Mitglied des Board of Directors. Darüber hinaus ist Michael Lyngsie seit August 2018 Präsident der IF Metall in Södertälje und Schweden. Außerdem ist er seit 2022 Mitglied des Vorstands der IF Metall.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Karina Schnur in farbe.
    • Karina Schnur

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Januar 2019

      Karina Schnur wurde 1977 in Ingolstadt, Deutschland, geboren. Von 1994 bis 1997 absolvierte sie eine Ausbildung zur Industriekauffrau bei der AUDI AG in Ingolstadt. Nach drei Jahren im Controlling der AUDI AG übernahm sie 1997 den stellvertretenden Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Von 2002 bis 2018 hat Karina Schnur verschiedene Stationen bei der IG Metall durchlaufen und war anschließend von 2018 bis 2022 als Generalsekretärin für die Mitbestimmungsgremien der TRATON SE und der MAN Truck & Bus SE verantwortlich. Sie ist seit 2021 Vorsitzende des SE-Betriebsrats der TRATON SE und der MAN Truck & Bus SE und wurde im Frühjahr 2022 zur Vorsitzenden des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der MAN Truck & Bus SE sowie zur Konzernbetriebsratsvorsitzenden der TRATON SE gewählt. Frau Schnur ist unter anderem Mitglied im Aufsichtsrat der MAN Truck & Bus SE sowie im Aufsichtsrat der Volkswagen AG.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Josef Sedlmaier  in Farbe.
    • Josef Sedlmaier

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit Dezember 2022

      Josef Sedlmaier wurde 1964 in Markt Indersdorf geboren. Nach seiner Ausbildung zum Werkzeugmacher von 1979 bis 1982 bei MAN Nutzfahrzeuge (heute MAN Truck & Bus SE) hatte er verschiedene Positionen bei MAN Nutzfahrzeuge und MAN HR Services GmbH (vorher MAN Unternehmensberatung/MAN Altersversorgung) inne. Von 2002 bis 2020 war Josef Sedlmaier Mitglied im Betriebsrat der MAN SE und übernahm 2008 dessen Vorsitz. 2020 wechselte er zur TRATON SE und ist seitdem Betriebsratsvorsitzender der TRATON SE.

    Portraitfoto des Aufsichtsratsmitgliedes Markus Wansch in farbe.
    • Markus Wansch

      Mitglied des Aufsichtsrats der TRATON SE seit September 2021

      Markus Wansch wurde 1971 in Schwabach geboren. Nach seiner Ausbildung zum Kfz-Mechaniker startete er seine Karriere 1998 als Motorenschlosser bei der MAN Truck & Bus SE und ist seitdem in verschiedenen Positionen bei der MAN Truck & Bus tätig. Seit 2006 ist Markus Wansch Mitglied des Betriebsrats der MAN Truck & Bus SE und seit 2018 Betriebsratsvorsitzender. Zudem ist er seit 13. November 2018 Mitglied im Aufsichtsrat der MAN Truck & Bus SE.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zwei – mit jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer – paritätisch besetzte Ausschüsse, das Präsidium und den Prüfungsausschuss, sowie den ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner bestehenden Nominierungsausschuss gebildet. Wesentliche Aufgabe der Ausschüsse ist die Vorbereitung der Beschlussfassungen im Plenum. In einzelnen Fällen sind Entscheidungsbefugnisse bzw. Aufgaben des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, Kandidaten für Aufsichtsratsmandate zu identifizieren und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen – in dieser Funktion bilden die Vertreter der Anteilseigner im Präsidium den Nominierungsausschuss.

Präsidium

  • Hans Dieter Pötsch (Vors.)

  • Jürgen Kerner

  • Gunnar Kilian

  • Michael Lyngsie

  • Dr. Dr. Christian Porsche

  • Karina Schnur

Prüfungsausschuss

  • Frank Witter (Vors.)
  • Torsten Bechstädt
  • Dr. Julia Kuhn­-Piëch
  • Lisa Lorentzon
  • Nina Macpherson
  • Karina Schnur

Nominierungsausschuss

  • Hans Dieter Pötsch (Vors.)
  • Gunnar Kilian
  • Dr. Dr. Christian Porsche

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der TRATON SE (die Gesellschaft, die Gesellschaft zusammen mit den unmittelbar und mittelbar von ihr abhängigen Gesellschaften (Tochtergesellschaften) die TRATON Gruppe) hat sich am 20. Dezember 2018 (zuletzt geändert am 16. September 2020) gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft die folgende Geschäftsordnung gegeben.

  • (1) Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft.


    (2) Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (sofern anwendbar) werden gemäß der jeweils geltenden Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG beachtet.


  • (1) Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


    (2) Bestellungen für Mitglieder des Vorstands enden (in der Regel) mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Verlängerung um maximal drei weitere Jahre ist möglich.


  • (1) Unmittelbar nach seiner Neuwahl wählt der Aufsichtsrat in einer konstituierenden Sitzung, die im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung stattfindet, aus seinerMitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft sowie einer nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes geschlossenen Vereinbarung.


    (2) Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in derSatzung der Gesellschaft oder dieser Geschäftsordnung in allen Fällen, in denen er beiVerhinderung des Vorsitzenden in dessen Stellvertretung handelt, die gleichen Rechte wie der Vorsitzende.


  • Ergänzend zu den in der Satzung der Gesellschaft geregelten Zustimmungsvorbehalten bedürfen die in der Geschäftsordnung für den Vorstand vorgesehenen Maßnahmen und Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann durch Beschluss weitere Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann seine Zustimmung zu bestimmten Arten von Geschäften widerruflich allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten Anforderungen genügt, im Voraus erteilen.


  • (1) Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Weitere Sitzungen sind anzuberaumen, wenn dies im Gesellschaftsinteresse erforderlich ist oder wenn die Anberaumung der Sitzung von einem Aufsichtsratsmitglied oder vom Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. Der Antrag ist an den Aufsichtsratsvorsitzenden zu richten.


    (2) Die Einberufung der Sitzungen des Aufsichtsrats erfolgt durch den Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von mindestens vierzehn Tagen. Die Einberufung kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel erfolgen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist verkürzen und die Sitzung mündlich oder fernmündlich einberufen.


    (3) Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen mitzuteilen. Die zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung erforderlichen Unterlagen sind den Aufsichtsratsmitgliedern möglichst frühzeitig zu übersenden. Wurde ein Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß angekündigt, so darf hierüber nur beschlossen werden, wenn keines der anwesenden Aufsichtsratsmitglieder der Beschlussfassung widerspricht und den abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern Gelegenheit gegeben wird, binnen einer vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu bestimmenden angemessenen Frist schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel der Beschlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme schriftlich abzugeben. Der Beschluss wird wirksam, wenn keines der abwesenden Mitglieder innerhalb der vorgenannten Frist widersprochen hat. Telefonisch oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel zugeschaltete Mitglieder des Aufsichtsrats gelten als anwesend.


    (4) Jeder von einem Aufsichtsratsmitglied spätestens drei Kalendertage vor der Sitzung bei dem Vorsitzenden gestellte Antrag ist in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Vorsitzende hat die Ergänzungen der Tagesordnung unverzüglich sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern mitzuteilen.


    (5) Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden sind, findet eine konstituierende Sitzung statt. Für die konstituierende Aufsichtsratssitzung bedarf es keiner besonderen Einladung. Soweit in dieser Sitzung Beschlüsse über die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Errichtung und Besetzung von Ausschüssen zu fassen sind, ist die Mitteilung einer Tagesordnung nicht erforderlich.


    (6) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet die Sitzung des Aufsichtsrats. Er bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen.


    (7) Die Sitzungssprache ist Deutsch mit Simultanübersetzung in die englische Sprache sowie, falls einzelne Mitglieder weder der deutschen noch der englischen Sprache mächtig sind, in deren jeweilige Landessprache. Die verbindliche Einladung erfolgt auf Deutsch mit englischer Übersetzung. Die sonstigen Sitzungsunterlagen und für die Sitzung relevanten Dokumente und Dateien werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.


    (8) An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen die Vorstandsmitglieder teil, es sei denn, der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft eine abweichende Anordnung oder der Ausschluss der Teilnahme wird von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats verlangt.


  • (1) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch, vorbehaltlich einer entsprechenden Festlegung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, zulässig, Sitzungen des Aufsichtsrats in Form einer Video- oder Telefonkonferenz abzuhalten oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Videoübertragung oder telefonisch zuzuschalten und in diesen Fällen auch die Beschlussfassung oder Stimmabgabe per Videokonferenz bzw. Videoübertragung oder telefonisch vorzunehmen. Abwesende bzw. nicht an der Konferenzschaltung teilnehmende oder zugeschaltete Aufsichtsratsmitglieder können auch dadurch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmabgaben durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen. Darüber hinaus können sie ihre Stimme auch im Vorfeld der Sitzung, während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu bestimmenden angemessenen Frist auch mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel abgeben. Ein Recht zum Widerspruch gegen die vom Vorsitzenden angeordnete Form der Beschlussfassung besteht nicht.


    (2) Beschlussfassungen können auch außerhalb von Sitzungen (im Sinne von Abs. 1) schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen erfolgen, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies unter Beachtung einer angemessenen Frist anordnet oder sich alle Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligen. Mitglieder, die sich bei der Beschlussfassung der Stimme enthalten, nehmen in diesem Sinne an der Beschlussfassung teil. Ein Recht zum Widerspruch gegen die vom Vorsitzenden angeordnete Form der Beschlussfassung besteht nicht.


    (3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Abwesende bzw. nicht telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) teilnehmende oder zugeschaltete Aufsichtsratsmitglieder, die nach Maßgabe von Abs. 1 bzw. 2 ihre Stimme abgeben, sowie Mitglieder, die sich bei der Beschlussfassung der Stimme enthalten, nehmen in diesem Sinne an der Beschlussfassung teil.


    (4) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen gelten in diesem Sinne nicht als abgegebene Stimmen. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag. Ist der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden Mitglied der Arbeitnehmer, gibt dessen Stimme im Falle der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Stimmengleichheit nicht den Ausschlag.


  • Über die Sitzungen des Aufsichtsrats (im Sinne von § 6 Abs. 1) sowie über in diesen Sitzungen verabschiedete Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Kenntnis zu bringen sind. Eine Niederschrift gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats in der nächsten, dem Zugang der Niederschrift folgenden Sitzung widerspricht. Beschlüsse außerhalb von Sitzungen (im Sinne von § 6 Abs. 2) werden vom Vorsitzenden schriftlich festgehalten, unterzeichnet und allen Aufsichtsratsmitgliedern zugeleitet.


  • (1) Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte einen Präsidialausschuss (Präsidium), einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte zudem weitere Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse sind, mit Ausnahme des Nominierungsausschusses, paritätisch zu besetzen, wobei als Vorsitzender stets ein Vertreter der Anteilseigner und als stellvertretender Vorsitzender stets ein Vertreter der Arbeitnehmer zu bestimmen ist.


    (2) Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse können durch Beschluss des Gesamtaufsichtsrats in Geschäftsordnungen für die Ausschüsse geregelt werden. Im Übrigen gelten die für den Aufsichtsrat geltenden Bestimmungen der Satzung und dieser Geschäftsordnung für Aufsichtsratsausschüsse entsprechend, sofern nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder nachfolgend Abweichendes bestimmt ist.


    (3) Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.


    (4) Gehört der Aufsichtsratsvorsitzende einem Ausschuss an und ergibt eine Abstimmung im Ausschuss Stimmengleichheit, so hat er bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn auch diese Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen. Anderenfalls gilt im Fall der Stimmengleichheit bei einer Abstimmung im Ausschuss das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass das Mehrstimmrecht dem Ausschussvorsitzenden zusteht. Ist der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden in Satz 1 oder des Ausschussvorsitzenden in Satz 2 Mitglied der Arbeitnehmer, gibt dessen Stimme im Falle der Verhinderung des Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitzenden bei Stimmengleichheit nicht den Ausschlag.


    (5) Über die Arbeit und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen ist dem Aufsichtsrat regelmäßig zu berichten.


  • (1) Der Aufsichtsrat bildet einen Präsidialausschuss (Präsidium). Dieser besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und jeweils zwei Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat den Vorsitz.


    (2) Der Präsidialausschuss hat folgende Aufgaben:

    (i) Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats, insbesondere Vorbereitung von Beschlussvorschlägen zur Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder, der Gesamtvergütung und zum Vergütungssystem;"
    (ii) Unterstützung und Beratung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats;
    (iii) Beschlussfassung über die Zustimmung zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch Mitglieder des Vorstands, insbesondere gemäß § 88 Abs.1 AktG. Das Präsidium entscheidet dabei insbesondere auch über die Zustimmung zur Übernahme von Aufsichtsratsmandaten außerhalb des Volkswagen Konzerns. Dabei darf das Präsidium der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten bei Unternehmen außerhalb des Volkswagen Konzerns zustimmen, wenn die Übernahme auch im Interesse der TRATON SE ist; in diesem Fall ist die Vergütung, die das Vorstandsmitglied für ein Aufsichtsratsmandat bei einem Unternehmen erhält, das nicht dem Volkswagen Konzern angehört (unabhängig davon, ob an ihm auch ein Unternehmen des Volkswagen Konzerns beteiligt ist), nicht auf die Vergütung anzurechnen, die das Vorstandsmitglied von der TRATON SE für seine Vorstandstätigkeit erhält; das Aufsichtsratsplenum kann eine abweichende Entscheidung über die Anrechnung treffen;

    (iv) Beschlussfassung über Kreditgewährungen im Sinne der § 89 und §115 AktG;

    (v) Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Aufsichtsrats;

    (vi) Ausübung der in § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegten Zustimmungsvorbehalte bis zu einer Wertgrenze von EUR 300 Mio. Hiervon ausgenommen ist die Ausübung der Zustimmungsvorbehalte in § 5 Abs. 1 (i) der Geschäftsordnung für den Vorstand (Jährliche Unternehmensplanung im Rahmen einer Planungsrundensystematik) sowie in § 5 Abs. 1 (iii) der Geschäftsordnung für den Vorstand (Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten), über die immer der gesamte Aufsichtsrat zu entscheiden hat;

    (vii) Entscheidung über den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung), soweit der Aufsichtsrat für den Gegenstand der Insiderinformationen originär zuständig ist;

    (viii) Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Erstellung einer langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand.


    (3) Die dem Präsidium angehörenden Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner bilden den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates. Dieser identifiziert Kandidaten für Aufsichtsratsmandate, die bestmöglich die Eignungskriterien erfüllen und zur Übernahme eines Mandats bereit sind, und schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Der Vorsitzende kann weitere Mitglieder der Anteilseigner beratend hinzuziehen. Der Nominierungsausschuss erarbeitet die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, sofern dies nicht durch den Gesamtaufsichtsrat erfolgt.


    (4) Der Aufsichtsrat kann dem Präsidium weitere Aufgaben und Rechte übertragen.


  • (1) Der Aufsichtsrat bildet einen Prüfungsausschuss. Diesem gehören je drei Mitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Der Vorsitzende wird auf Vorschlag der Aktionärsvertreter gewählt.


    (2) Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die folgenden Angelegenheiten:

    (i) Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses;
    (ii) die Überwachung und Integrität des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie die Befassung mit Fragen der Compliance;
    (iii) Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats und Unterbreitung einer begründeten Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.


    (3) Insbesondere wird der Prüfungsausschuss vor Unterbreitung des Wahlvorschlags für den Abschlussprüfer bei der Hauptversammlung eine Erklärung des vorgeschlagenen Prüfers einholen, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für die Gesellschaft, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden beziehungsweise für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind.


    (4) Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand.


    (5) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig sein und über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete, soll Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein.


    (6) Der Prüfungsausschuss ist ermächtigt, Leitlinien für den Umgang mit Nicht-Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers im TRATON-Konzern zu erlassen. Die Erbringung von solchen Nicht-Abschlussprüfungsleistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Prüfungsausschusses, soweit und sofern diese Entscheidung nicht entsprechend der genannten Leitlinien delegiert wird.


    (7) Der Prüfungsausschuss beurteilt regelmäßig mindestens alle zwei Jahre die Qualität der Abschlussprüfung.


  • (1) Die Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften zustehen, für sich oder Dritte nutzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen.


    (2) Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.


    (3) Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.


  • (1) Sofern der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die TRATON SE Anwendung findet, sind Abweichungen von der aktuellen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch einzelne Aufsichtsratsmitglieder von dem betroffenen Mitglied möglichst umgehend gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offen zu legen. Der Aufsichtsratsvorsitzende informiert hierüber das Präsidium und den Aufsichtsrat.


    (2) Über Abweichungen von der aktuellen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (sofern anwendbar) durch den Aufsichtsrat oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder wird der Aufsichtsratsvorsitzende jeweils unverzüglich den Vorsitzenden des Vorstands informieren.


  • (1) Die Aufsichtsratsmitglieder haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Amts als Aufsichtsratsmitglied.


    (2) Die Aufsichtsratsmitglieder sind bei einem Ausscheiden aus dem Amt verpflichtet, sämtliche Unterlagen, die sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft beziehen und sich in ihrem Besitz befinden, unverzüglich an die Gesellschaft zu übergeben.


    (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten.


  • Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen den Ausschüssen und dem Plenum sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats.


  • Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.